Hallo X_Strom,
kein Problem. Ich habe versucht, alles ein bisschen „neutral“ zu schreiben und habe dabei nicht gemerkt, dass nicht zu sehen wäre, auf welcher „Seite“ wir stehen…
Hallo X_Strom,
kein Problem. Ich habe versucht, alles ein bisschen „neutral“ zu schreiben und habe dabei nicht gemerkt, dass nicht zu sehen wäre, auf welcher „Seite“ wir stehen…
Ich hoffe, du hast zwischenzeitlich die HwK konsultiert. Nochmals: Laden oder Werkstatt ist im rechtlichen Sinne ohne Bedeutung. Du hast meine Frage nicht beantwortet. Gehören beide, Läden und Werkstätte zu ein und demselben Betrieb. Ich vermute ja. Ich vermute, du bist der Betriebsinhaber und du hast diesen angestellten Meister der für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dann kannst du weitere Zweigbetriebe betreiben ohne einen weiteren Meister in die Handwerksrolle eintragen zu müssen. Versuche nochmals mein Beispiel vom Bauunternehmen zu verstehen.
Für Pfusch, egal in welchem Laden/Werkstatt haftet der Betriebsinhaber und nicht der Angestellte. Oder hat dein Meister jemals für Pfusch seiner Gesellen haften müssen?
Nein, ich bin nicht der Betriebsinhaber, wie hier weiter unten schon klargestellt wurde. Wir sind die Familie vom Meister.
Ich weiß nicht, ob alles zu ein und demselben Betrieb gehören würde, wenn der Betriebsinhaber tatsächlich den 2. Laden übernehmen würde. Es wären 2 Läden, jeweils mit eigene Werkstatt. Ich weiß nicht, ob der 2. Laden als Zweigbetrieb oder eigenständige Firma betrieben werden würde. Ob der (Firmen-) Name übernommen werden würde oder ob der Laden völlig anders heißen würde, weiß ich auch nicht.
Tut mir leid, wenn ich die Frage nicht beantworten kann. Das alles kann nur der Betriebsinhaber beantworten, und er sagt so wenig wie möglich.
Der Meister hat doch einen Arbeitsvertrag. Was steht da, wortwörtlich, bezüglich Verantwortungsbereich?