Darf 1 Meister für 2 KFZ-Werkstätten zuständig sein?

Hallo,

meine Frage:

Darf 1 Meister für 2 KFZ-Werkstätten zuständig sein? (Zumindest auf Papier…)

Theoretische Situation: Besitzer vom Laden 1 will Laden 2 aufmachen, auch mit Werkstatt mit Gesellen.
Noch 1 Meister will er nicht beschäftigen, will stattdessen Meister X vom Laden 1 auch als Meister für Laden 2 eintragen.

Wäre das rechtlich erlaubt?

Danke & viele Grüße!

m.E. nach ja, es stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt zeitlich/räumlich möglich wäre, wenn der einzige Meister zwischen den beiden Betrieben wechselt. Vormittags dort, nachmittags woanders.

Eine dauerhafte Anwesenheitspflicht besteht m.E. nach nämlich nicht.

MfG
duck313

Danke, Duck.

Es ist nicht geplant, dass der Meister überhaupt was unternimmt im der 2. Werkstatt - es geht nur darum, dass der Besitzer sagen kann, dass er 1 Meister dafür hat…

Fragt doch bei der Innung nach !

Wenn es nicht sein darf, lasst es doch als eine Werkstatt laufen. Heute ist doch alles möglich.

Globus

Danke, Globus.

Wie immer, gehen solche Dinge durch den Kopf am Sonntag, wenn die Innung auch frei hat… :smile:

Die 2. Werkstatt MUSS aber als Meister-Werkstatt (auf Papier) geführt werden (Vertragshändler).

Hallo,

  1. nicht die Innung sondern die Handwerkskammer ist hier zuständig.
  2. Mit dem Begriff „Werkstatt“ kann man hier nicht diskutieren. § 1 HwO spricht von „Betrieb“. Deshalb die Frage, sollen beide Werkstätten zum gleichen Betrieb gehören? Oder ist die zweite „Werkstatt“ ein, rechtlich gesehen, auch ein anderer Betrieb?
  3. Ich versuche mal eine Analogie herzustellen. Viele Bauhandwerke haben meist eine Werkstatt, aber mehrere Baustellen - örtlich getrennt vom Betriebssitz, auf denen die Gesellen ohne,rechtlich zu beanstanden, ohne ständige Aufsicht des Meisters arbeiten.

Gruß
Otto

Moin,

es gibt zwar keine absolute Präsenzpflicht für Meister, aber dass ein Meister „nur auf dem Papier“ steht und so absolut gar nichts davon mitbekommt, was denn so in seinem Verantwortungsbereich zurechtgepfuscht wird, ist ganz sicher nicht im Sinne der HWO.

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Wir sehen es genau so.

Deswegen versuchen wir heraus zu finden, wie der Meister da stehen würde, wenn Cheffe sowas tatsächlich durchzieht.

Es scheint ein bisschen eine Grauzone zu sein.

Danke, Otto.

Die Situation ist wie folgt:

Der Besitzer hat z.Zt. 1 Laden (Vertragshändler, mit Meister-Werkstatt). Es gibt 1 Meister und mehrere Gesellen.

Der Besitzer hat jetzt die Möglichkeit, noch einen Geschäft zu übernehmen (gleiche Marke). Er ist der Meinung, er könnte Gesellen einstellen ohne noch einen Meister zu beschäftigen, da der Meister aus dem 1. Laden auch für den 2. zuständig sein könnte. Zumindest auf Papier, um die Voraussetzungen für den Vertrag zu erfüllen.

Der Meister selber ist natürlich nicht besonders glücklich drüber und versucht heraus zu finden, wie das alles rechtlich aussehen würde. Irgendwann wird irgendwas schiefgehen, was Reparaturen angeht. Das ist nicht komplett zu vermeiden. Aber wenn der Meister nichts damit zu tun hat und trotzdem rechtlich die Verantwortung tragen müsste, wäre das natürlich auch nicht gerade toll…

Der Meister ist doch in diesem Betrieb auch nur Angestellter und damit Weisungsempfänger. Wenn der Besitzer das so macht und es passiert etwas oder auch nur Konkurrenten gehen dagegen an (UWG oder Handwerksordnung oder was weiß ich), dann ist das erstmal dessen Hochzeit. Wenn da in Betrieb 2 etwas passiert, wo der Meister nach Weisung des Chefs gar nicht auftaucht, dann haftet da auch nicht der Meister auf dem Papier.
Selbstverständlich kann ein Meister zwei Betriebe „haben“, „führen“ oder eben auch für zwei angestellt sein. Da sehe ich bei Kfz-Meistern kein Problem, da hier typischerweise Arbeiten nicht ad-hoc durchgeführt werden, wenn der Kunde die Bude betritt. Es wäre also gut möglich, dass der Meister zwischen zwei Betrieben pendelt.
Viel spannender dürfte die Frage sein, wie der Vertragspartner das mit dem Meister verstanden haben will. Da müsste man mal in den Vetrag schauen. Ganz sicher soll das Leistungsspektrum der Markenwerkstatt auch solche Arbeiten umfassen, für die es eben einen Meister braucht. Der Vertragspartner schreibt oft auch alles mögliche vor, vom Erscheinungsbild angefangen bis hin zum Ersatzteilbezug. Warum also nicht auch einen Meister ganz exklusiv für diesen Betrieb? Ob der sich dann mit dieser Konstruktion zufrieden gibt? Kann sein oder auch nicht.

Grüße

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Vielen Dank, ElBuffo,

der Vertragspartner schreibt in der Tat extrem viel vor (von „Corporate image“ im Verkaufsraum - inkl. Fußboden - bis hin zur Bekleidung der Mitarbeiter); ich kann mir also gut vorstellen, dass die Firma tatsächlich pro Werkstatt (mindestens) 1 Meister sehen will.

Wir haben jedoch keine Möglichkeit, Einzelheiten aus dem Vertrag zu lesen. Genau das möchte Hr. LadenBesitzer nicht preisgeben…

Wir sind gespannt, wie es weiter geht.

Ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch der Meister in die Haftung gerät, wenn unter seiner Aufsicht jemand an den Bremsen ‚repariert‘ und was passiert. Muss der Meister nicht unterschreiben, dass er die Werkstatt leitet und bestimmte Tätigkeiten beaufsichtigt?

Wenn es dazu kommt (kommen sollte), the sh*t will hit the fan, wie meine Landsleute es so gerne formulieren.

Genau das befürchten wir. Wenn der Ladenbesitzer mit sowas kommt, wird es wirklich unangenehm. Der Meister würde auf gar keinen Fall für den 2. Werkstatt unterschreiben, aber die Auswirkungen kann man jetzt schon erahnen…

Du kannst davon ausgehen, dass das vorort bei Eröffnung der Filiale geprüft wird durch euren Hersteller. Mit der CI und den Qualitätsstandards nehmen es die Hersteller sehr genau. Sollte ein zweiter Meister verlangt werden, muss ein zweiter her, egal, was sich der Chef so vorstellt.

Data

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Hallo,

da ich dachte DU wolltest das mit dem „Papier-Meister“ so durchziehen, habe ich dir einen „Daumen runter“ verpasst. Offenbar kann ich den leider nicht zurücknehmen.

Da ich im Verteilen solcher Dislikes sehr sparsam bin, nehme ich das ernst und bitte dich hiermit um Entschuldigung!

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Wo/wem gegenüber sollte der angestellte Meister sowas unterschreiben?

Ich würde mir darüber 1. auch nicht den Kopf zerbrechen und mich 2. sicher schon mal um eine alternative Verwendung umsehen. Da steckt sicher noch etwas mehr dahinter, wenn der Chef da Kunden und Vertragspartner derart kreativ behandeln will.

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Haben wir auch gedacht. Das wird sicher interessant, falls es soweit kommt.

Das hast Du schön formuliert. :+1:
Ja, kreativ ist er manchmal, auf jeden Fall.

Im Moment gibt es nichts Konkretes, aber in der Vergangenheit hat der Ladenbesitzer schon was Ähnliches gehabt. Damals sollte der Meister irgendwas unterschreiben, um zu bestätigen, dass er auch für den 2. Laden (also Werkstatt) zuständig wäre.

Es ist aber nicht dazu gekommen.