Ich erhalte gerade für meine GmbH vom Finanzamt die Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung nach §193 Abs. 1 für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Dürfen die Jahre 2006-2008 ohne weiteres geprüft werden?
Hallo,
wenn eine Betriebsprüfung vorgesehen ist für die Jahre 06-08, dann wurden die Steuerbescheide dieser Jahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. Schauen Sie mal nach. Nur in diesem Falle kann eine Prüfung erfolgen, ansonsten tut sich das Finanzamt schwer hier eine rechtmäßige Außenprüfung durchzuführen, denn nur bei begründeten Fällen, z.B. Steuerhinterziehung, kann das Finanzamt immer prüfen und ermitteln.
MfG
Sven Duwe