Darf AG Bilder auf Datingportal verbieten?

Liebe Experten!

Ich hab jetzt schon öfter auf Datingportalen gelesen, dass jemand kein Bild im Profil hat, weil er „Prof an der Uni“ sei und die Uni ihm das verbietet, oder sei Gechäftsführer einer Firma, die ihm das nicht erlaubt usw.
Kann einen das tatsächlich verboten werden? Meiner Meinung nach ist das doch Privatleben und geht den Arbeitgeber nichts an, genauso wenig wie die Clubs, in die man ausgeht, um jemanden kennenzulernen.

Ist das also nur ein Vorwand oder gibt es solche Klauseln wirklich? Und stehen die dann so im Arbeitsvertrag???

Danke und Gruß, Diva

Wenn er damit Reklame macht, ist es eben nicht mehr nur sein Privatleben.

Was meinst du mit „Reklame“?

Wenn jemand ein Profil in einem Dating Portal anlegt, seinen konkreten Beruf dort nicht benennt und die Uni schon gar nicht (höchstens in einer privaten Mail), dann ist das nach wie vor privat.

Antworte doch bitte konkreter!

Hallo,

die Rechtsprechung macht aus meiner Erfahrung einen sehr scharfen Schnitt zwischen Arbeitsleben und Privatleben. Dem Arbeitgeber sind Eingriffe in das Persönlichkeitsrechts seiner Arbeitnehmer nur selten und engen Grenzen erlaubt. Um einen AN eine bestimmte Tätigkeit im privaten Leben zu untersagen muss nachweislich ein Risiko für die Tätigkeit oder ein möglicher Schaden fürs Unternehmen besteht. Unter diesem Link werden einige Beispiele genannt:

In wie weit die Uni oder die Tätigkeit eines Professors Schaden nimmt, wenn offiziell bekannt wird, dass er die Dienste eines Datingportals in Anspruch nimmt, erschließt sich mir nicht.

Und auch bei angestellten Geschäftsführern dürfte die Gefahr fürs Unternehmen recht klein sein.

Daher sehe ich arbeitsrechtlich nur wenig Chancen für einen AG seinem AN die Nutzung von Datingportalen rechtswirksam untersagen zu können.

Es wäre aber vorstellbar, dass die Beschäftigungsverträge von leitenden Angestellten solche Klauseln enthalten können und entsprechend vergütet werden. Nun kann ich mir aber auch nur schwer vorstellen, dass Herr Sewing (DB), Herr Krüger (BMW) oder Herr Zetsche (Daimler) eine Partnerin fürs Leben in typischen Online-Portalen suchen.

Hier nochmal ein paar Dinge, die per Urteil untersagt wurden, oder eben auch nicht.

Grüße
Pierre

Hallo,

keine richtige Antwort, aber das hat mich an die Folge von „Friends“ erinnert, in der Ross eine Beziehung mit einer seiner Studentinnen eingeht: https://www.youtube.com/watch?v=_lV52N674sQ

Ich finde die Stelle nicht, wo er anderen erklärt, dass eine solche Beziehung nicht verboten ist, allerdings missbilligt (it’s frowned upon).

Hier erwähnt er es kurz:
ab 3:06 und extra gut bei 2:00

Edit: Hab’s gefunden:


ab 1:00

Grüße
Siboniwe

Davon hätte ich jetzt noch nie gehört… Aber es ist natürlich so, dass man in solchen Jobs sehr häufig mit Foto auf der Internetseite des Unternehmens / Hochschule zu sehen ist. Und der möchte jetzt vielleicht nicht unbedingt, dass jeder dahergelaufene Benutzer dieses Datingportals mit Hilfe einer Bildersuche rauskriegt, dass der „ehrenwerde Herr Professor Sowieso“ identisch mit „Lederluder_69“ ist :smile: