Darf AG die Schwerbehinderung seines ANs erfahren

Hallo,

ganz allgemein gefragt:

Ein AN hat einen GdB von 40 und einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.

Darf und wird der AG von diesem Antrag erfahren und in diesem Zuge auch von den Behinderungen seines MAs oder unterliegen diese der Schweigepflicht von Ärzten und Ämtern?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo,

zunächst einmal: Der AN ist immer noch nicht schwerbehindert bei der Gleichstellung, er wird nur im Hinblick auf den Kündigungsschutz mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

Nach dem SGB IX ist der Arbeitgeber vor der Entscheidung zu hören, was durch einen Fragebogen geschieht, in dem gefragt wird, ob der Antragsteller Fehlzeiten aufweist, durch Minderleistungen auffällt oder auch nur allgemein wegen der Behinderung nicht so leistungsfähig in seinem Beruf ist und daher des Kündigungsschutzes bedarf. Die Behinderungen werden dem AG nicht mitgeteilt. Das führt dann immer zu absurden Situationen, weil der AG oftmals überhaupt nichts von diesen Behinderungen weiß und trotzdem gefragt wird, ob er auf diese ihm gänzlich unbekannten gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers bei der Arbeitsverteilung Rücksicht nehmen kann, wenn der Gleichstellung entsprochen wird.

Grüße
Ek

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Hallo,

zunächst einmal: Der AN ist immer noch nicht schwerbehindert
bei der Gleichstellung, er wird nur im Hinblick auf den
Kündigungsschutz mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

Hallo eK,

das ist zu verkürzt. Der AN wird in ALLEM einem Schwerbehinderten gleichgestellt, außer das SGB IX macht ausdrückliche Ausnahmen.
Die Gleichstellung bezieht sich daher auch auf den gesamten Leistungsbereich bei Reha, Teilhabe am Arbeitsleben, Lohnzuschüsse etc.

Nach dem SGB IX ist der Arbeitgeber vor der Entscheidung zu
hören, was durch einen Fragebogen geschieht, in dem gefragt
wird, ob der Antragsteller Fehlzeiten aufweist, durch
Minderleistungen auffällt oder auch nur allgemein wegen der
Behinderung nicht so leistungsfähig in seinem Beruf ist und
daher des Kündigungsschutzes bedarf.

Falls vorhanden, werden auch BR und SBV befragt. Deshalb sollte man mit diesen vor Antragstellung Kontakt aufnehmen.

Die Behinderungen werden
dem AG nicht mitgeteilt. Das führt dann immer zu absurden
Situationen, weil der AG oftmals überhaupt nichts von diesen
Behinderungen weiß und trotzdem gefragt wird, ob er auf diese
ihm gänzlich unbekannten gesundheitlichen Einschränkungen des
Arbeitnehmers bei der Arbeitsverteilung Rücksicht nehmen kann,
wenn der Gleichstellung entsprochen wird.

Der Bescheid über die Gleichstellung wird dem AG auch nicht mitgeteilt.

Grüße
Ek

Hallo,

ganz allgemein gefragt:

Ein AN hat einen GdB von 40 und einen Antrag auf
Gleichstellung gestellt.

Darf und wird der AG von diesem Antrag erfahren und in diesem
Zuge auch von den Behinderungen seines MAs oder unterliegen
diese der Schweigepflicht von Ärzten und Ämtern?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel