Darf AG Krankheitstage v.Gehalt abziehen?

Liebe/-r Experte/-in,

kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass von den außerordentlichen Gehaltszahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc.) jeder Krankheitstag des AN protentuell in Abzug gebracht wird?

Auch wenn der AN schwerbehindert ist und deshalb mehr Fehlzeiten hat wie ein gesunder AN?

Kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass man höchstens 18 Tage im Jahr krank sein darf, ab dem 19. Tag werden Fehlzeiten von den zusätzlichen Zahlungen (w.o.aufgeführt)abgezogen? Diejenigen, die grad mal 18 Tage krank waren, hatten „Glück“. Diejenigen, die 19 Tage und mehr krank waren, bekommen Abzug. Ist das diskriminierend?

Es gibt keinen Betriebsrat, an dem man sich wenden kann. Auch keine Gewerkschaft.

Danke für Eure Meinung,
lichtblick

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass von den
außerordentlichen Gehaltszahlungen (z.B. Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Provisionen etc.) jeder Krankheitstag des AN
protentuell in Abzug gebracht wird?

Grundsätzlich ja

Auch wenn der AN schwerbehindert ist und deshalb mehr
Fehlzeiten hat wie ein gesunder AN?

Da kommt es auf den Einzelfall an. Sofern es sich um behinderungsbedingte Fehlzeiten handelt, geht das nicht ohne Weiteres. Allerdings können auch Behinderte grundsätzlich volle Leistung erbringen, wenn Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld etc. gem. § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
entsprechend eingerichtet sind.

Kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass man höchstens 18
Tage im Jahr krank sein darf, ab dem 19. Tag werden Fehlzeiten
von den zusätzlichen Zahlungen (w.o.aufgeführt)abgezogen?
Diejenigen, die grad mal 18 Tage krank waren, hatten „Glück“.
Diejenigen, die 19 Tage und mehr krank waren, bekommen Abzug.
Ist das diskriminierend?

Das ist grundsätzlich eine zulässige Ungleichbehandlung, sofern durch die Abzüge nicht die Grenzen des § 4a EFZG überschritten werden
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html

Es gibt keinen Betriebsrat, an dem man sich wenden kann. Auch
keine Gewerkschaft.

Eine zuständige Gewerkschaft, die einen AN vertritt gibt es IMMER, wenn man MITGLIED ist.
Ansonsten sollte sich der schwerbehinderte/gleichgestellte AN an das für ihn betrieblich zuständige Integrationsamt
http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsamt bzw.Integrationsfachdienst
http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst wenden

Danke für Eure Meinung,
lichtblick

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

prinzipiell kann der AG mit dem AN aufgrund der Privatautonomie so ziemlich alles im AV vereinbaren, was nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder was nicht mit höherrangigen Normen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) kollidiert.

Wichtig ist bei Fragen der Diskriminierung, ob die Regelung nur für einen bestimmten AN gelten soll oder für alle (zumindest eine größere Gruppe).

Generell können, die Sonderleistungen wir Urlaubsgeld usw. individuell ausgestaltet und auch bestimmte Voraussetzungen dafür vereinbart werden.

In Bezug auf Deine Behinderung würde ich Dir empfehlen, telefonisch Dein zuständiges Integrationsamt zu kontaktieren.

Viele Grüße

Thomas

hallo lichtblick,
zur Frage 1:
wenn im geltenden Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist und es keine Öffnungsklausel für den einzelnen Arbeitsvertrag gibt, dann nicht.
In allen anderen Fällen - fürchte ich - kann der AG dies schon machen.
Da ich mich allerdings für kirchliches Arbeitsrecht angemeldet habe kann ich das nicht so genau sagen - solche krummen Dinger gibt es bei der Kirche Gott sei Dank doch noch nicht.
Gleiches gilt für Frage 2)

Lieber Gruß
Wolfgang

Lieber Lichtblick, sofern diese Regelung fuer alle Arbeitnehmer gilt ist sie vermutlich nicht diskriminierend und wohl auch zulässig. Entscheidend ist, dass mehr oder weniger zusätzliches Entgelt gezahlt wird, und dieses eine fuer das Unternehmen freiwillige Leistung ist. Diese kann das Unternehmen mit Regelungen wie eben in Ihrem Fall Fehlzeiten etc. hinterlegen.

Eine Kürzung des regelmässigen Entgeltes waere nicht zulaessig.

Es gibt eine Reihe von Unternehmen it ähnlichen Regelungen deren Grenzen sogar noch deutlich niedriger liegen, z.B. 10 Tage.
Das nternehmen kann natuerlich fur Schwerbehinderte andere Grenzen festlegen, muss es aber nicht.

Tut mir leid Ihnen keine andere Antwort geben zu koennen
Gruss
WG

Hallo Lichtblick (biste auch einer :wink:?)
Ja, darf er. Wir haben Vertragsfreiheit und es darf alles vereinbart werden, was nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Und da es keine gesetzliche Regelung zu Weihnachtsgeld etc. gibt, darf ein AG das in den verträgen so regeln.
Ausnahme: es gilt ein Tarifvertrag. Gilt einer?
Es handelt sich übrigens nicht um Diskriminierung, Fehlzeiten sind ein sachlicher Grund.
Ich finde das zwar auch nicht gut, aber… Der Arbeitgeber sichert sich damit ab. 18 Tage finde ich auch etwas kurz, aber wie gesagt, es geht! Und es wird auch in einigen Tarifverträgen so geregelt. Damit der Arbeitgeber nicht für jemanden, der z.B. sogar ein ganzes Jahr krank ist, zahlen muss.
Viele Grüße
Brigitte

hallo,

puh, das ist eine Frage für einen Arbeitsjuristen. Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Gruß C