Liebe/-r Experte/-in,
kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass von den außerordentlichen Gehaltszahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc.) jeder Krankheitstag des AN protentuell in Abzug gebracht wird?
Auch wenn der AN schwerbehindert ist und deshalb mehr Fehlzeiten hat wie ein gesunder AN?
Kann AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass man höchstens 18 Tage im Jahr krank sein darf, ab dem 19. Tag werden Fehlzeiten von den zusätzlichen Zahlungen (w.o.aufgeführt)abgezogen? Diejenigen, die grad mal 18 Tage krank waren, hatten „Glück“. Diejenigen, die 19 Tage und mehr krank waren, bekommen Abzug. Ist das diskriminierend?
Es gibt keinen Betriebsrat, an dem man sich wenden kann. Auch keine Gewerkschaft.
Danke für Eure Meinung,
lichtblick