Hallo,
angenommen ein Arbeitgeber nimmt eine Klausel in den Vertrag auf die lautet „über Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse sowohl von Firma XY, als auch vom eingesetzten Projekt, die der AN während seiner Tätigkeit bekannt werden, ist unbedingtes Stillschweigen innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu wahren, sofern dies durch berechtigte betriebliche Interessen gerechtfertigt ist. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag“
Der AN A hat sich nämlich beim AG erkundigt wieso AN B, der die gleiche Arbeit verrichtet und eine Woche kürzer im Unternehmen ist eine Gehaltserhöhung bekam und AN A nicht. Daraufhin sagt AG zu AN B, dass er über das Gehalt stillzuschweigen halt. Er sagt zu AN A, dass das was er von AN B gehört hat nicht stimme. Jedoch gibt es noch einen AN C der ebenso mehr Verdient, bei gleicher Tätigkeit. AN A ist weiblich, AN B und C dagegen männlich.
Vielen Dank schon mal vorab.
Hallo,
in der letzten Stiftung Warentest (oder wars Finanztest?!) war ein Urteil abgedruckt, welches Arbeitnehmern recht gab, dass sie sich zumindest firmenintern über das Gehalt unterhalten dürfen.
Guten Tag,
super, danke dann kann ich da nachlesen!
Viele Grüße
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Hallo
Daraufhin sagt AG zu AN B, dass er über das Gehalt
stillzuschweigen halt. Er sagt zu AN A, dass das was er von AN
B gehört hat nicht stimme. Jedoch gibt es noch einen AN C der
ebenso mehr Verdient, bei gleicher Tätigkeit. AN A ist
weiblich, AN B und C dagegen männlich.
Genau aus unter anderem diesen Grunde ist die Klausel, man müsse über Gehalt Stillschweigen bewahren, unwirksam. Dem AN muß nämlich ermöglicht sein, Verstösse gegen das AGG zu prüfen und hier könnte durchaus eine diskrminierende Grundlage für die unterschiedliche Behandlung gegeben sein. Könnte. Müsste ein Fachanwalt ran.
Ausführlich hier: http://blog.juracity.de/2008-06-15/verschwiegenheits…
Gruß,
LeoLo
Hallo
in der letzten Stiftung Warentest (oder wars Finanztest?!) war
ein Urteil abgedruckt, welches Arbeitnehmern recht gab, dass
sie sich zumindest firmenintern über das Gehalt unterhalten
dürfen.
Das ist stark zu bezweifeln.
Nein, das ist sogar falsch. 
Gruß,
LeoLo
Hallo
Man darf doch:
Hab ich nie bestritten. Ganz im Gegenteil.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Arbe…
Tja und jetzt verrätst Du mir einfach, wo im Urteil das Recht, sich über das Gehalt zu unterhalten auf interne Gespräche beschränkt ist und schon ist deine Aussage kein Quatsch mehr.
Ist doch ein Deal, oder?
Gruß,
LeoLo
Hab ich nie behauptet, dass es beschränkt ist. Die Formulierung „zumindest firmenintern“ lässt weitergehende Spielräume zu.