Hallo liebe Wissenden,
mich interessiert mal folgendes:
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine nebenberufliche Weiterbildung, die die berufliche Tätigkeit in keinster Weise negativ beeinflusst, einfach verbieten?
Vielen Dank im Voraus
Jeanine
Hallo liebe Wissenden,
mich interessiert mal folgendes:
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine nebenberufliche Weiterbildung, die die berufliche Tätigkeit in keinster Weise negativ beeinflusst, einfach verbieten?
Vielen Dank im Voraus
Jeanine
Hallo,
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine nebenberufliche
Weiterbildung, die die berufliche Tätigkeit in keinster Weise
negativ beeinflusst, einfach verbieten?
Eigentlich dürfts ihm egal sein. Womit begründet der AG denn sein Verbot?
MfG
Hallo.
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine nebenberufliche
Weiterbildung, die die berufliche Tätigkeit in keinster Weise
negativ beeinflusst, einfach verbieten?
Darf er. Nur dran halten muss sich niemand. Was die berufliche Tätigkeit nicht betrifft, geht den Arbeitgeber schlicht nichts an. Also: Weder ein einfaches noch ein kompliziertes Verbot greift. Mehr Output bei mehr Input.
Gruß Eillicht zu Vensre
Während der Arbeitszeit?
Hi!
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine nebenberufliche
Weiterbildung, die die berufliche Tätigkeit in keinster Weise
negativ beeinflusst, einfach verbieten?
Findet das Ganze während der Arbeitszeit statt, ist die Arbeit irgendwie davon betroffen?
VG
Guido
Hi!
Findet das Ganze während der Arbeitszeit statt, ist die Arbeit
irgendwie davon betroffen?
Gute Frage, aber ich war bei meiner Antwort eigentlich davon ausgegangen, dass
die berufliche Tätigkeit in keinster Weise
negativ beeinflusst,
… in jeder Hinsicht zutrifft.
MfG
Hallo Guido,
Findet das Ganze während der Arbeitszeit statt, ist die Arbeit
irgendwie davon betroffen?
Nein, die Weiterbildung findet nicht während der Arbeitszeit statt, sondern Abends und am Wochenende. Der Arbeitnehmer muss die Arbeit auch nicht früher verlassen und er kommt morgens auch nicht übermüdet zur Arbeit.
Grüße
Jeanine
Hi!
Dann ist die Frage bereits zweimal korrekt beantwortet…
VG
Guido