Darf AG Zwischenzeugnis zurückfordern?

Hallo zusammen,

zum 15.2. habe ich meinen Job in einer kleinen, inhabergeführten Beratungsfirma gekündigt. Am 1.2. habe ich ein vorläufiges Arbeitszeugnis erhalten. Nun habe ich fast einen Monat nach meinem Ausscheiden noch immer kein finales Zeugnis. Auf meine wiederholte Nachfrage hin wurde ich jetzt aufgefordert, das vorl. Arbeitszeugnis im Original zurück zu geben, da ich dann erst das endgütlige Arbeitszeugnis bekommen könnte.

Ist das üblich??

Habe Bedenken, dass das Zeugnis nun doch noch schlechter ausfallen könnte und der AG das Original-Zwischenzeugnis zurückfordert, damit ich nichts mehr in der Hand habe.
Habe auch schon überlegt, das Zwischenzeugnis zu kopieren und beglaubigen zu lassen - geht das bei Arbeitszeugnissen überhaupt?

Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar!

Hallo!

Habe auch schon überlegt, das Zwischenzeugnis zu kopieren und
beglaubigen zu lassen - geht das bei Arbeitszeugnissen
überhaupt?

Selbstverständlich, gerade für Schul- und Arbeitszeugnisse sind solche Beglaubigungen ja gedacht. Einfach mit Kopie und Original (!!!) zum Bürgeramt gehen und die Beglaubigung machen lassen (kostet eine kleine Gebühr). Danach kann der AG das Original ja zurückbekommen.

Viel Erfolg!

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