Darf Alhi-Empfänger bei den Eltern wohnen?
von Carsten Datum: 30.11.2003 11:40 Uhr Bewertungspunkte: (0) Gelesen: 1 mal
Hi Leute,
ich habe ein Problem: Ich beziehe Alhi und wohne derzeit bei einem Kumpel zur Untermiete. Da der Kumpel jetzt aus der Wohnung muß, muß ich auch 'raus.
Ich möchte mich daher wieder bei meinen Eltern anmelden.
Nun weiß ich:
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Das Bundessozialhilfegesetz sagt in § 16, daß man keinen Anspruch auf Unterstützung hat, wenn man bei Verwandten ersten Grades wohnt.
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Das neue Arbeitslosengeld II sieht einen sinngemäß gleichen Passus vor. Das kommt aber bei mir erst ab dem 27.9.04 zum Tragen, wenn der Bewilligungsabschnitt ausläuft (immer vorausgesetzt, daß das Gesetz zum 1.7. in Kraft tritt).
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Im SGB I und III, daß ja für mich zuständig ist, habe ich keinen entsprechenden Passus gefunden.
Heißt das jetzt, daß auf Anspruch auf Alhi habe, wenn ich bis zum 26.9.04 bei meinen Eltern angmeldet bin? Oder fällt die trotzdem weg?
Info dazu wäre gut.
Euer Carsten
P.S.: Das beste wäre natürlich, wenn ich meine Bewerbungen vorher erfolgreich wären; dann käme diese fatale Regelung ja gar nicht erst zum Tragen!