Darf alter Arbeitgeber infos rausgeben an neuen Arbeitgeber

Folgendes.

Hatte mir Dienstags eine Krankmeldung geholt fuer die ganze Woche.
Arbeitete ab Mittwoch in einem anderen Betrieb probe und gab dies beim derzeitigen AG bekannt.

Man stellte mich fuer die Zeit „frei“ und die Krankmeldung waere somit aufgehoben.

Kurze Zeit spaeter kam die kündigung,war noch innerhalb der ersten 4wochen des Arbeitsverhältniss.
Datiert auf besagten Dienstag,mit Kündigungsfrist von 3 Tagen.

Habe nun Angst,dass die Firma dem neuen AG eventuell falls er sich dort informiert irgendeinen Dreck erzählt,oder Tatsachen verdreht,da ich ja eigentlich krankgeschrieben war.

Dem neuen Ag teilte ich mit,dass ich frei habe,da ich ja fuer die Zeit freigestellt wurde.

Wer weiss Rat?

Hatte mir Dienstags eine Krankmeldung geholt fuer die ganze
Woche.

So was „holt“ man sich nicht einfach, sondern man wir AU geschrieben, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Wenn man sich Dienstags krankschreiben lässt, Mittwoch dann aber so fit ist, woanders arbeiten zu können, hört sich das verdammt nach „gelben Urlaubsschein“ also simulierter AU an.

Arbeitete ab Mittwoch in einem anderen Betrieb probe und gab
dies beim derzeitigen AG bekannt.

Wann denn? „Hier ist meine AU und im übrigen arbeite ich morgen woanders Probe“ oder wie ist das gelaufen.

Man stellte mich fuer die Zeit „frei“ und die Krankmeldung
waere somit aufgehoben.

Hört sich eher so an, als sei direkt die Kündigung erfolgt, was durchaus nachvollziehbar gewesen wäre.

Kurze Zeit spaeter kam die kündigung,war noch innerhalb der
ersten 4wochen des Arbeitsverhältniss.
Datiert auf besagten Dienstag,mit Kündigungsfrist von 3 Tagen.

Da hat der AN wohl mit der Freistellung etwas falsch verstanden…

Habe nun Angst,dass die Firma dem neuen AG eventuell falls er
sich dort informiert irgendeinen Dreck erzählt,oder Tatsachen
verdreht,da ich ja eigentlich krankgeschrieben war.

Wäre zu hoffen, dass die AG sich austauschen, damit der neue AG gleich weiß, was er sich da angelacht hat.

Dem neuen Ag teilte ich mit,dass ich frei habe,da ich ja fuer
die Zeit freigestellt wurde.

Was offensichtlich nur einem Teil der Tatsachen entspricht. Hätte man erwähnt, dass man sich vorsorglich eine AU besorgt hätte und der alte AG den AN darauf sofort gefeuert und freigestellt hat, hätte der neue AG sicher von einer Einstellung abgesehen.

Aber keine Angst: Schildere die Geschichte dem neuen AG einfach genau so, wie Du es hier getan hast. Du hältst das Verhalten ja für nicht zu beanstanden.

hallo.

Kurze Zeit spaeter kam die kündigung,war noch innerhalb der
ersten 4wochen des Arbeitsverhältniss.
Datiert auf besagten Dienstag,mit Kündigungsfrist von 3 Tagen.

das verstehe ich nicht: der AN war ungekündigt beim alten AG beschäftigt und hat während einer bestehenden AU bei einem neuen AG angefangen, und das dem alten AG auch noch mitgeteilt??
der AN war also auf eine fristlose kündigung aus? oder wie?

Habe nun Angst,dass die Firma dem neuen AG eventuell falls er
sich dort informiert irgendeinen Dreck erzählt,oder Tatsachen
verdreht,da ich ja eigentlich krankgeschrieben war.

sorry, aber das verhalten des AN ist dreck!

Dem neuen Ag teilte ich mit,dass ich frei habe,da ich ja fuer
die Zeit freigestellt wurde.

nein, der AN war für die zeit arbeitsunfähig geschrieben!
korrekt wäre gewesen, daheim zu bleiben, den neuen AG über die AU zu informieren.

gruß

michael

Hallo.
Danke erstmal,ihr versteht das aber falsch.

Ich habe beim derzeitigen AG bescheid gegeben,dass ich wieder arbeitsfähig bin undzwar einen tag vor antritt der probearbeit!

Sie sagten mir,dass sie mich dann wieder als gesund führen und die Au ab Mittwoch nichtig sei.

Gruss Arnold

die Au ab Mittwoch nichtig sei.

Hallo Arnold,

und die Probearbeit war am Mittwoch?

Hast du dann unentschuldigt gefehlt?

Gruß

vV

Habe entschuldigt gefehlt . Ich hab Dienstags bekannt,dass ich mittwoch das probearbeiten machen möchte und liess mich gesundschreiben.

Man sagte mir es sei kein problem und man stelle mich fuer die zeit frei.

Gruss

Egal wie die Situation war, ob dein alter AG mit dem Probearbeiten beim neuen AG einverstanden war oder nicht, kann ich die Frage, ob der alte AG Auskunft geben darf, mit JA beantworten. Selbstverständlich darf er sich, wenn er gefragt wird, zu deiner Person und deiner Leistung äußern. Er darf natürlich nichts Unwahres sagen, keine üble Nachrede oder gar Verleumdung. Aber wenn der Kündigungsgrund, wie von dir befürchtet, mit dem arbeiten während der Krankschreibung zu tun hatte, dann hat der alte AG ja auch nicht gelogen. Es hat, wie du an den negativen Antworten sehen kannst, schon einen Beigeschmack, wenn man arbeitsunfähig geschrieben wird und sich dann selbst arbeitsfähig erklärt, um bei einem anderen AG Probe arbeiten zu können.
Entweder dein alter AG war darüber informiert und einverstanden, dann hätte er aber auch keinen Grund gehabt, etwas negaives zu erzählen. Oder er hat sich über diese Dreistigkeit geärgert und das auch gesagt.

Vielleicht solltest du eher versuchen, beim neuen AG die Gründe für die Kündigung zu erfahren.