Unterstellung des AG, man würde „Blau machen“?
Konkret: AN ist krankgeschrieben (Erkältung) für Mo und Di. Mit AG ist abgesprochen, dass AN wenn möglich Di wieder arbeitet (Halbtagsstelle, kleiner Betrieb).
AN fühlt sich Montag Abends wieder gut und geht zum Basketball-Training. Nächsten morgen geht es dem AN wieder schlechter (Arztbesuch am Mi = Virusinfekt der Atemwege) und er bleibt zu hause.
AG weiß das An beim Training war. Anruf vom AG am Di vormittag beim AN ungefährer Wortlaut: „Wo bist du? Warst du gestern beim Basketball? Kann ja wohl nicht sein. Sollen wir das Arbeitsverhältnis beenden? Krank feiern nicht mit mir. Ich lass mich doch nicht verarschen.“
Was meint Ihr kann der AN fristlos kündigen wegen dieser Unterstellung?
Hallo Fragewurm,
Was meint Ihr kann der AN fristlos kündigen wegen dieser
Unterstellung?
Wieso ?
Der AN ist beweispflichtig, dass er erkrankt ist. Deswegen bekommt er auch eine Krankschreibung vom Arzt, welche er dem AG abgibt.
MfG Peter(TOO)
Auch ich wünsche einen freundlichen guten Morgen!
Unterstellung des AG, man würde „Blau machen“?
Naja - Unterstellung…?
AN fühlt sich Montag Abends wieder gut und geht zum
Basketball-Training. Nächsten morgen geht es dem AN wieder
schlechter (Arztbesuch am Mi = Virusinfekt der Atemwege) und
er bleibt zu hause.
Wenn ein Arzt die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, ist davon auszugehen, dass er ungefähr die richtigen Daten trifft.
Wenn ein Mitarbeiter, der am Morgen angeblich nicht in der Lage war, seine Arbeit aufzunehmen am gleichen Abend zum Sport geht, dann kann ein durchschnittlich intelligenter Mitteleuropäer Zweifel des AG an der Korrektheit der AU durchaus nachvollziehen!
Kurz: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer AU nichts zu unternehmen, was dem Genesungsprozess schadet. De facto hat er das unterlassen.
Ich lass mich doch nicht verarschen."
Auch diese Äußerung ist zwar in der Wortwahl nicht so gelungen, aber durchaus nachzuvollziehen.
Was meint Ihr kann der AN fristlos kündigen wegen dieser
Unterstellung?
Nein.
Aber nach der Schilderung dieses fiktiven Falls könnte ich mir vorstellen, dass vom Arbeitgeber nicht wirklich ein großes Veto käme…
LG
Guido
@Peter(Too): Die Krankheit ist bewiesen durch ärztliches Attest, das ist schon richtig.
Der AN will aber schnellstmöglich den Betrieb verlassen, daher die Frage ob er fristlos kündigen kann.
@Guido: Der AN bestreitet ja auch nicht einen Fehler gemacht zu haben.
Der AG stellt sich jetzt aber quer und gewährt nicht mal eine Beendigung zum 01.12.2007.
Der AN hat damit nun ein Problem weiter mit dem AG zusammen zuarbeiten.
Hi!
Der AG stellt sich jetzt aber quer und gewährt nicht
mal eine Beendigung zum 01.12.2007.
Naja - muss er auch nicht.
Der AN hat damit nun ein Problem weiter mit dem AG zusammen
zuarbeiten.
Dann sollte der AN keine Arbeitsverträge unterschreiben - in der Regel gilt nämlich IMMER eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
LG
Guido