Darf Anbieter ausgesetzte Dienste in Rchng stellen

Hallo,
eine Frage. Wenn man bei einem Universalanbieter für Telefon, Internet und TV ist, dieser durch einen Kontooffenstand die TV-Dienstleistung einstellt um eine Zahlung zu erzwingen, darf er für die Monate der Abklemmung die Dienste normal weiterberechnen und in eigene Tasche stecken oder muss der Betrag dem Offenstand gutgeschrieben werden? Wäre cool wenn jemand eine Antwort kennt. Danke schon einmal.

Hi,

jo nu, der Telefonanbieter würde ja seine vertraglichen Verpflichtung nachkommen, wenn der Vertragspartner seiner, durch pünktliche Zahlung, auch nachkommen würde.

Wenn also nur Geldmangel für die ausbleibende Zahlung verantwortlich ist, kann der Telefonanbieter auch für die abgeklemmten Monate Geld verlangen.

Gruß
Tina

Hallo,

da wir in einem Expertenforum sind, sei doch bitte so nett und erkläre auch, wie du zu dem Schluss kommst, das eine Seite leisten muss, wenn die andere Seite die Leistung verweigert.

hth

Nun, wenn aber der Offenstand wegen Fehlberechnung des Anbieters passiert ist, das auch wieder gutgeschrieben wurde und alle Rechnungen beglichen sind bestehen im Endeffekt ein paar Monate Ausfall die trotzdem berechnet und gezahlt wurden, aber die Dienstleistung NICHT zur Auflieferung gekommen ist, somit sagen wir bei 3 Monaten 30€ an den Lieferanten gezahlzt wurden ohne Gegenleistung und er sich die in eigene Tasche steckt. Ist das denn normal? Das kann doch keiner erzählen das das so einfach machbar ist.

Hallo,

da wir in einem Expertenforum sind, sei doch bitte so nett und
erkläre auch, wie du zu dem Schluss kommst, das eine Seite
leisten muss, wenn die andere Seite die Leistung verweigert.

ich könnte mir vorstellen, dass genau das im Vertrag steht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

da wir in einem Expertenforum sind, sei doch bitte so nett und
erkläre auch, wie du zu dem Schluss kommst, das eine Seite
leisten muss, wenn die andere Seite die Leistung verweigert.

Hi,

wie kommst Du darauf, daß man einfach die Zahlungen nicht leistet, daraufhin ein Anschluss gesperrt wird und für die gesperrte Zeit keine Zahlung fällig wird?

Dann bräuchte man, wenn man aus einem unliebsam gewordenen Vertrag herauswollen würde, ja nur die Zahlung einstellen. Dann würde gesperrt und wenn der Anbieter für gesperrte Zeiträume kein Geld verlangen dürfte, wäre man ja aus dem Schneider.

So einfach ist es nicht.

Gruß
Tina

Nun, wenn aber der Offenstand wegen Fehlberechnung des
Anbieters passiert ist, das auch wieder gutgeschrieben wurde

Wie jetzt? Oben schreibst Du von einem Zahlungsoffenstand?

und alle Rechnungen beglichen sind bestehen im Endeffekt ein
paar Monate Ausfall die trotzdem berechnet und gezahlt wurden,
aber die Dienstleistung NICHT zur Auflieferung gekommen ist,
somit sagen wir bei 3 Monaten 30€ an den Lieferanten gezahlzt
wurden ohne Gegenleistung und er sich die in eigene Tasche
steckt. Ist das denn normal? Das kann doch keiner erzählen das
das so einfach machbar ist.

Handelt es sich wirklich um eine Fehlberechnung des Anbieters? Steht etwas zu strittigen Rechnungen im Vertrag?

Gruß
Tina

Hallo,

weil man ja schon in Verzug ist und die Kosten durch Mahnverfahren usw meistens weit höher sind als die Folgekosten des Vertrags.

Aber wie gesagt, ich warte eigentlich auf deine Quelle, die Besagt, das man weiter zahlen muss, obwohl die eine Seite nicht mehr liefert.

gruss

Hallo,

Aber wie gesagt, ich warte eigentlich auf deine Quelle, die
Besagt, das man weiter zahlen muss, obwohl die eine Seite
nicht mehr liefert.

aus den AGB von 1&1:
"2.1

Im Verzugsfall ist 1&1 berechtigt, den Internet-Zugang, den 1&1 DSL-Anschluss sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen."

Vertragliche Abmachung also, kein Gesetz. Ich behaupte aber einfach mal, dass das so oder ähnlich bei allen Anbietern im Vertrag steht. Sonst wären sie ja schön dumm.

Btw., Verzugsschaden etc. kommt da noch obendrauf.

Gruß
loderunner (ianal)