Darf Anbieter Energieschulden vom Vermieter einfordern ?

Folgender Fall :
Ein Mieter wohnte zur Miete in einem Haus . Nach der Trennung vom Partner zog zunächst er aus und dann die Partnerin und der Zähler wurde abgemeldet (wobei auf Anfrage nicht mitgeteilt werden konnte von wem ).
Jetzt (3 Jahr später ) zieht der gleiche Mieter( der ehemals der Vertragsinhaber war ) wieder ein und wird mit Energieschulden im 3- stelligen Bereich konfrontiert.
Obwohl er keinerlei Erklärung dafür hatte und dies auch kundtat schlug er einen Vergleich vor. ( Ratenzahlung oder Halbierung der Summe und Sofortzahlung ).
Nun schickte der Anbieter ihm kurzerhand einen neuen Vertrag (ab dem Zeitpunkt des neuerlichen Einzuges) und dem Vermieter die Rechnungen über die gesamten Schulden.
Dieser hatte weder einen Vertrag mit dem Anbieter noch sonst irgendeine Verbindung zu dem Unternehmen.
Das kann und darf doch nach meinen Rechtsempfinden nicht rechtens sein !?

Hallo,
ich weiß nicht, ob der Hauseigentümer über irgendeinen vertraglichen Hebel für die Alt-Schulden haftet. Generell scheint der neue Mieter ja nicht in die Haftung zu geraten. Der kann das ganze also locker sehen. Fraglich ist, ob der Vermieter es genauso locker sieht, - aber das müsste der ja dann mit dem Energieversorger klären :smile:
Ich führe für ähnliche Fälle die Vergleichsverhandlungen (für Geld) aber bei einem 3-stelligen Betrag lohnt sich das eher nicht …
VG Klaus Marwede

Nach meiner Kenntnis:
Der Eigentümer des Hauses ist immer verantwortlich für den Stromanschluss und grundsätzlich automatisch Vertragspartner des örtlichen Grundversorgers. Für die mieterfreie Zeit muss er also aufkommen. Ein Mieter muss natürlich nur für die Zeit / den Verbrauch aufkommen, in der er Mieter ist/war.

Weiteres bitte über die Energierechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale (ggf. telefonisch) oder beim Grundeigentümerverband klären, da Rechtsberatung hier nicht erlaubt.

wenn die Angelegenheit durch einen Vergleich geregelt wurde, dann darf das natürlich nicht mehr erneut gefordert werden. Ich vermute mal dass da ein Inkasso zwischengeschaltet ist und die nun versuchen doppelt zu kassieren.

Hallo und danke für die Antwort.
Der Versorger hat einfach auf das Vergleichsangebot (übrigens über einen Anwalt eingebracht ) nicht reagiert.
Stattdessen tritt er nun an den Vermieter heran. Ich vermute mal da verspricht er sich bessere Chancen zum Geld zu kommen.
Der Mieter ist aber nach wie vor bereit (im Ramen des Vergleiches ) für die Schulden aufzukommen.
Wie sollte sich denn nun der Vermieter verhalten ???

Zunächst einmal herzlichen Dank für die Antwort.
Nun frag ich mich was für ein vertraglicher Hebel das sein könnte ?
Am Mietvertrag kann es nicht liegen,den kennt außerdem der Anieter nicht.
Es handet sich übrigens um rund 3000 € (Sorry !) lG und einen schönen Abend

Hallo,
dazu muss man mit einem Anwalt reden. Nur der kann die Verträge bewerten.
VG Klaus M.

das ist bitter, dann der versorger kann sich seinen schuldner aussuchen.