Ich habe im Februar einem Makler den Auftrag erteile einen Käufer für mein Grundstück zusuchen. Ich mußte dann ins Krankenhaus. Dort hatte ich Zugang ins Internet.
Auf der Homepage des Maklers war kein Hinweis auf das Grundstück. Nach meiner Rückkehr präsentierte er einen
Kaufinteressenten. Ich selber habe nun erfahren das die
Grundstückspreise gestiegen sind und habe den Makler damit konfrontiert. Der verlngt nun von mir zum alten Preis zu verkaufen sonst handle es sich um eine Vertragsverletzung und ich müßte ihm die entgangene
Provisio ersetzen (c. 10.000 EUR) Ist man tatsächlich
an den ursprünglichen Preis gebunden? Beim Notar wurde
noch kein Vertrag geschlossen. Der Maklerauftrag läuft in ca. 6 Wochen ab. Das Grundstück ist in keinem Portal eingestellt. Auch im Schaufenster seiner Niederlassung hängt das Angebot nicht aus. Kaum jemand weis daß das Grundstück zum Verkauf steht. Der Makler hat einen qualifizierten Alleinauftrag
Sie haben einen Vertrag mit dem Makler geschlossen, dass er für Ihr Grundstück bis zu einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis einen Käufer finden soll. Dies wurde so vertraglich vereinbart. Er hat nun einen Käufer gefunden, sich also an seine vertraglichen Pflichten gehalten. Sollten Sie sich nun nicht an Ihre vertraglichen Pflichten halten, kann der Makler in logischer Konsequenz Schadensersatz in Höhe seiner entgangenen Provision bei Ihnen geltend machen. Warum sollte er das Objekt weiter einstellen (verursacht Kosten), wenn er bereits einen Käufer gefunden hat? Er kann auch intern an seine Suchkunden heran getreten sein, ohne das Objekt öffentlich gemacht zu haben. Fakt ist: Er hat jemanden gefunden.
Zum vorliegenden Vertrag ist noch anzumerken daß die Provision vom Käufer und nicht vom Verkäufer bezahlt
wird. Der Käufer ist nach der Preisanpassung wieder
abgessprungen. Das ist sein gutes Recht. Die Verhandlungen liefen noch. Der Makler
will nun nichts mehr tun, es sei denn ich verkaufe
doch noch zum Schnäppchenpreis (im nahen Umkreis von
München!) Wie ich erfahren habe kann ein Verhandlungspreis solange es zu keinem
notariellen Kaufvertrag noch abgeändert werden.
Davon habe ich Gebrauch gemacht. Theoretisch kann
es sich der kaufinteressent immer noch überlegen ob
er dieses Grundstück nicht doch noch kauft. Dann hat
der Makler seine Provision verdient. Fällig ist sie
nach notarisllem Kaufvertragsabschluss. Den Makler
hindert auch nichts daran seine Arbeit zu tun und weiterzusuchen. Ich
muss es ihm nicht gläuben wenn er behauptet es gäbe
nur einen einzigen Interesssenten.