Darf Angeklagter Lügen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf ein Angeklagter vor Gericht (oder ein Beschuldigter bei der Polizei) lügen, oder wird eine Lüge nur nicht bestraft.
Also konkret: Ist Lügen ein Recht des Angeklagten, oder nur ein Vergehen, dass nicht sanktioniert wird?

Ich wäre euch auch dankbar, wenn ihr mir vlt. kurz die dazugehörigen Paragraphen in StGB oder StPO nennen könntet.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Nathan

Darf ein Angeklagter vor Gericht (oder ein Beschuldigter bei
der Polizei) lügen

Die Lüge als solche ist legal. (Eine Lüge, die etwa eine falsche Verdächtigung beinhaltet, kann natürlich als solche strafbar sein.)

Also konkret: Ist Lügen ein Recht des Angeklagten, oder nur
ein Vergehen, dass nicht sanktioniert wird?

Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Nirgendwo im Gesetz steht, dass der Angeklagte nicht lügen darf. Also ist es erlaubt, und somit ist es das Recht des Angeklagten zu lügen.

Ich wäre euch auch dankbar, wenn ihr mir vlt. kurz die
dazugehörigen Paragraphen in StGB oder StPO nennen könntet.

Dafür gibt es ja gerade keinen Paragrafen.

Levay

Die These, dass eine Lüge grundsätzlich keinen Straftatbestand darstellt, ist so nicht richtig. Lügt etwa ein Zeuge vor Gericht, macht er sich u.U. eines Meineids schuldig, der hart bestraft werden kann. Angeklagte dürfen allerdings lügen (Schutzbehauptungen). Einen Paragrafen dazu kann ich abe nicht benennen.

Die These, dass eine Lüge grundsätzlich keinen Straftatbestand
darstellt, ist so nicht richtig.

Vielleicht liest Du nochmal, was Levay geschrieben hat:

Die Lüge als solche ist legal.

und dann überlegst Du Dir, warum das die Aussage

Lügt etwa ein Zeuge vor
Gericht, macht er sich u.U. eines Meineids schuldig,

nicht ausschließt.

Aber irendwie muss man zu allem immer irgendwas sagen, ob mans verstanden hat oder nicht…

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Die These, dass eine Lüge grundsätzlich keinen Straftatbestand
darstellt, ist so nicht richtig.

Oh doch, diese „These“ ist vollkommen richtig.

Lügt etwa ein Zeuge vor
Gericht, macht er sich u.U. eines Meineids schuldig, der hart
bestraft werden kann.

Oder einer uneidlichen Falschaussage. Allerdings schreibst du ja selbst „Zeuge“, und nach deutschem Prozessrecht kann ein Angeklagter nicht zugleich Zeuge sein. Gefragt war ausdrücklich: Darf Angeklagter lügen? Die Antwort ist eindeutig: Ja, er darf. Er darf lügen, dass sich die Balken biegen.

Angeklagte dürfen allerdings lügen

Na also.

Einen Paragrafen dazu kann ich abe nicht
benennen.

Weil es, wie ich ja schon sagte, keinen gibt.

Levay

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Können wir also zusammenfassen, daß Angeklagte lügen dürfen und Zeugen nicht?

Ja (owT)
.

ja, und nichts anderes habe ich behauptet

Doch, doch, du hast gesagt, was ich geschrieben habe, sei falsch; dabei ergab sich unzweideutig aus dem Kontext, dass sich die Antwort auf die Frage und somit auf Angeklagte bezog.

Levay

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