Werter Rechtskundiger,
folgender Fall in der Verwandschaft.
Beide Partner, verheiratet und 1 Kind habe Schulden in Höhe von ca. 80000,00EUR angehäuft. Beide haben im vorigen Jahr den Offenbahrungseid abgelegt. Statt zu einer Schuldnerberatung zu gehen und einen Antrag auf mögliche Privatinsolvenz zu stellen, sind sie auf die Annonce eines Anwaltes eingegangen, welcher versprach, mit allen Gläubigern Einigung zu erzielen usw. Hat natürlich nichts gebracht! Aber er will nun 2000,00 EUR Honorar. Dies haben die jungen Leute natürlich nicht. Nur ein Verdienst und davon monatl. Lohnpfändung bis zur gesetzlichen Grenze. Nun wollten Sie auf die Schuldnerberatungsstelle gehen um eine Insolvenz prüfen zu lassen. Hierfür benötigen sie aber die Unterlagen der Gläubiger. Diese verweigert aber der Anwalt herauszugeben bis er seine 2000,00 EUR hat.
Meine Frage: Darf er die Herausgabe dieser Unterlagen verweigern und somit die Möglichkeit einer Insolvenzprüfung bei der Schuldnerstelle blockieren?
Welche Möglichkeiten bestehen für die jungen Leute um an die Gläubigeruntelagen zu kommen? Denn Geld haben sie ja nicht.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen und noch eine Gute, erfolgreiche Woche.
mannomann, da ist man an jemanden geraten, der sich an dem Leid von Menschen noch bereichert und die Situation skrupellos ausnutzt
Es ist richtig, dass der Anwalt ein Zurückbehaltungsrecht seiner Unterlagen hat, wenn sein Honorar nicht bezahlt wird.
Es wird nichts anderes übrig bleiben, als sich selbst noch einmal hinzusetzen und alle Gläubiger zusammenzustellen. Diese Unterlagen sind erforderlich für den weiteren Weg zur SERIÖSEN Schuldnerberatung (Diakonie, Caritas, städtische/Gemeindliche Hilfestellungen). Die Gläubiger müssten dann noch einmal gebeten werden, entsprechende Angaben zu machen, bzw. den außergerichtlichen Einigungsversuch für gescheitert zu erklären, so dass ein Insolvenzverfahren beantragt werden kann. Hierüber wird aber die Schuldnerberatung informierne, die ich an Stelle jener unverzüglich aufsuchen würde!!
Ein REchtsanwaLT darf die ihm eingereichten Unterlagen nicht zurückhalten, darf sich aber Kopien für seine Akte machen.
Tipp: Am besten mit der Anwaltskammer drohen, ansonsten klagen
Ein REchtsanwaLT darf die ihm eingereichten Unterlagen nicht
zurückhalten, darf sich aber Kopien für seine Akte machen.
Tipp: Am besten mit der Anwaltskammer drohen, ansonsten klagen
Hallo Peter,
JA, dass darf er!
Die beiden sind mit dem ominösen RA nach dem BGB ein sogenanntes Rechtsgeschäft eingegangen. Obwohl das nichts gebracht hat (Entschuldige; aber wie dumm muss man eigentlich sein!!) schulden sie dem RA Kohle.
Bitte mit Schuldnerberatung das weitere Vorgehen abklären.
ich bin kein Experte auf dem Gebiet von Rechtsfragen. Ich würde mich mal an das zuständige Amtsgericht wenden, ob das Verhalten des Anwaltes rechtens ist. Vielleicht kann man dort etwas erfahren. Ansonsten kann man die Gläubiger anschreiben, um an die für eine PI nötigen Informationen zu kommen. In der Regel sollten die Gläubiger ja bekannt sein. Die Schuldnerberatungen helfen einen i.R. dabei.
Ein REchtsanwaLT darf die ihm eingereichten Unterlagen nicht
zurückhalten, darf sich aber Kopien für seine Akte machen.
Tipp: Am besten mit der Anwaltskammer drohen, ansonsten klagen