Darf Anwalt Herausgabe v. Unterlagen verweigern?

Werter Rechtskundiger,
folgender Fall in der Verwandschaft.
Beide Partner, verheiratet und 1 Kind habe Schulden in Höhe von ca. 80000,00EUR angehäuft. Beide haben im vorigen Jahr den Offenbahrungseid abgelegt. Statt zu einer Schuldnerberatung zu gehen und einen Antrag auf mögliche Privatinsolvenz zu stellen, sind sie auf die Annonce eines Anwaltes eingegangen, welcher versprach, mit allen Gläubigern Einigung zu erzielen usw. Hat natürlich nichts gebracht! Aber er will nun 2000,00 EUR Honorar. Dies haben die jungen Leute natürlich nicht. Nur ein Verdienst und davon monatl. Lohnpfändung bis zur gesetzlichen Grenze. Nun wollten Sie auf die Schuldnerberatungsstelle gehen um eine Insolvenz prüfen zu lassen. Hierfür benötigen sie aber die Unterlagen der Gläubiger. Diese verweigert aber der Anwalt herauszugeben bis er seine 2000,00 EUR hat.
Meine Frage: Darf er die Herausgabe dieser Unterlagen verweigern und somit die Möglichkeit einer Insolvenzprüfung bei der Schuldnerstelle blockieren?
Welche Möglichkeiten bestehen für die jungen Leute um an die Gläubigeruntelagen zu kommen? Denn Geld haben sie ja nicht.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen und noch eine Gute, erfolgreiche Woche.

Mit besten Grüßen
P.Bl.

Nein. Die Ergebnisse seiner eigenen Arbeit (Schriftverkehr mit Gläubigern und Prozessgegnern, Gericht usw.) darf er zurückbehalten, bis seine Honorarforderung befriedigt ist.
Original-Mandantenunterlagen, die im Eigentum des Mandanten stehen, darf er nicht zurückbehalten.

Übrigens: Wäre die Ausgangskonstellation hier nicht ein schöner Anlass, mit dem Anwalt als Gläubiger eine solche Einigung zu treffen, wie er sie in Bezug auf die übrigen Gläubiger versprochen hat? Vielleicht ist er ja bereit, auf 80 % seines Honorars zu verzichten…

Guten Morgen!

Original-Mandantenunterlagen, die im Eigentum des Mandanten
stehen, darf er nicht zurückbehalten.

Oha. Und was ist mit § 50 Abs. 3 BRAO, der in etwa das Gegenteil behauptet?

Übrigens: Wäre die Ausgangskonstellation hier nicht ein
schöner Anlass, mit dem Anwalt als Gläubiger eine solche
Einigung zu treffen, wie er sie in Bezug auf die übrigen
Gläubiger versprochen hat? Vielleicht ist er ja bereit, auf 80
% seines Honorars zu verzichten…

Aber aber, wer wird denn so unmenschlich sein und von den armen Leuten verlangen, 400 Euro zu bezahlen? Sie haben doch kein Geld! Ist das etwa nicht Argument genug, seine Rechnungen nicht bezahlen zu müssen? Und außerdem gibt es zwei Dinge, die bei Rechtsanwälten in unbegrenztem Maße vorhanden sind: Zeit und Geld. Soll der Anwalt doch einfach die 80.000 Euro hinblättern, dann hat er seine Ruhe.

Spaß beiseite: In der Praxis würde der Anwalt im Fall der Insolvenz seine Forderung natürlich auch anmelden, allerdings nicht zur Masse, sondern in vollem Umfang als Anspruch aus einer unerlaubten Handlung. Denn wer eine Honorarvereinbarung unterschreibt und sich insgeheim vorbehält, diese nur unter bestimmten Bedingungen zu bezahlen, begeht einen Betrug.

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Spaß beiseite: In der Praxis würde der Anwalt im Fall der
Insolvenz seine Forderung natürlich auch anmelden, allerdings
nicht zur Masse, sondern in vollem Umfang als Anspruch aus
einer unerlaubten Handlung. Denn wer eine Honorarvereinbarung
unterschreibt und sich insgeheim vorbehält, diese nur unter
bestimmten Bedingungen zu bezahlen, begeht einen Betrug.

Und wie sieht es mit einem RA aus, der weiß daß seine Mandanten ihre Schbestehenden Schulden nicht zahlen können und der ihre Schulden erhöht indem er von ihnen einen Auftrag gegen hohes Honorar annimmt anstatt die Mandanten korrekt zu beraten?

Hallo,

Und wie sieht es mit einem RA aus, der weiß daß seine
Mandanten ihre Schbestehenden Schulden nicht zahlen können

Sonst wären die Mandanten ja wohl eher nicht zu ihm gekommen, richtig?

und der ihre Schulden erhöht

Das haben die Mandanten getan. Dachten sie wirklich, dass er das alles kostenlos macht? Und warum genau haben sie nicht vorher nachgefragt?

indem er von ihnen einen Auftrag gegen hohes Honorar annimmt

Das Hornorar wurde sicher nach Tabelle bestimmt und nicht ausgehandelt, richtig?

anstatt die Mandanten korrekt zu beraten?

Hat er das nicht? Inwiefern?

Um auf die Frage zurück zu kommen: für derartige Anwälte gelten die gleichen Gesetze und damit Rechte und Pflichten wie für alle anderen.
Gruß
loderunner (ianal)