Darf Aok zur teilambulanten Reha zwingen

Ich soll zu Reha, die war auf ambulant beantragt und auch genehmigt. Nun habe ich in der Klinik 2 Monate Wartezeit, bis zur Aufnahme.
Der AOK geht das zu lange und hat mich in einer anderen Klinik zur Teilstationären Reha angemeldet. Dort kann ich schon in 14 Tagen antreten.
Ich möchte und kann aus persönlichen Gründen nur eine ambulante Reha machen. Kann mich die AOK zwingen??
Bei der voll stationären, wollte der Sachbearbeiter mein Einverständnis, was ich abgelehnt habe.
Wäre dankbar für eine Antwort

Rotsaturn57

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass auch bei der ambulanten Reha eine Arbeitsunfähigkeit bestehen würde ??.
Eine teilstationäre Reha bedeutet grundsätzlich - tagsüber Behandlung,
geschlafen wird zu hause.
Eine ambulante Reha kann bedeuten - einige Behandlungstermine in der Woche.
Das würde auch bedeuten, ambulante Reha dauert länger als die teilstationäre, ergo auch länger Krankengeldbezug.
Die Frage, welche persönliche Gründe gegen die teilstationäre Reha sprechen, die sollte mit der Kasse ausführlich besprochen werden.
Zwingen kann die Kasse dich natürlich nicht, aber wenn du es ohne die Kasse vorher zu fragen ablehnst, kann sie dir wegen fehlender Mitwirkung das Krankengeld sperren - das aber auch nur, wenn Sie vorher dein „Gestaltungsrecht“ schriftlich eingeschränkt hat - das erfolgt in der Regel mit dem Schreiben, mit dem die Kasse zur Beantragung einer Reha aufgefordert hat (Frist von 10 Wochen).
Gruss
Czauderna

Der AOK geht das zu lange und hat mich in einer anderen Klinik
zur Teilstationären Reha angemeldet. Dort kann ich schon in 14
Tagen antreten.

Schön, daß die AOK alles unternimmt, damit Du schnell wieder gesund wirst!

Ich möchte und kann aus persönlichen Gründen nur eine ambulante Reha machen.

Du möchtest also nicht so schnell wie möglich wieder gesund werden, sondern noch volle 6 zusätzliche Wochen kank sein (2 Monate vs. 2 Wochen)?

*kopfschüttel*

Kann mich die AOK zwingen?? Bei der voll stationären, wollte der Sachbearbeiter mein Einverständnis, was ich abgelehnt habe.

Hoffentlich hattest Du einen guten Grund. „Muß auf den Hund aufpassen“ ist sicher ein guter Grund, aber natürlich ohne Krankengeldzahlung.

Rotsaturn57

Erdbeerzunge