Darf Arbeitgeber Abfindung zurück verlangen?

Hallo,

angenommen eine Person hat mit Ihrem Arbeitgeber, aus gesundheitlichen Gründen, einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Dem Arbeitnehmer wird eine Abfindung gewährt.
Jetzt steht im Aufhebungsvertrag, das der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Abfindung in voller Höhe zurückzuzahlen, falls er innerhalb von 3 Monaten nach Schließung des Aufhebungsvertrages ein neues, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht.

Ist das erlaubt? Ich hoffe, das mir irgendjemand weiterhelfen kann!
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Hallo,

dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich eine zulässige Klausel.
Der AN sollte die Vereinbarung im Gesamtzusammenhang vor Unterschrift von einem Fachmenschen prüfen lassen.

&Tschüß
Wolfgang

Ugh.

dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich eine
zulässige Klausel.

Das ist für mich schwer zu schlucken, weil es jede (nicht selbständige) Erwerbstätigkeit untersagt. Kollidiert das nicht mit Berufs- und Gewerbefreiheit? Anders ausgedrückt, kann man sich diese verbrieften Grundrechte wirklich „abkaufen“ lassen?

Aga,
CBB

Hallo CBB,

das kollidiert nicht mit der Berufsfreiheit, da eine solche Abfindung den Sinn hat, dem AN evtl. Nachteile auszugleichen, die er durch eine derartige Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat wie zB Ärger mit der AA, Einkommensverluste wg. längerer Arbeitslosigkeit etc.
Wenn aber derartige Nachteile nicht oder nur in geringem Umfang entstehen, muß auch kein Nachteil ausgeglichen werden.
Von daher ist eine derartige Klausel grundsätzlich zulässig. Natürlich kommt es dabei immer auf die konkrete Ausgestaltung an. So was unterliegt idR auch der AGB-Kontrolle.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo zusammen,

vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, das der Arbeitgeber bei Vereinbarung des Aufhebungsvertrages und somit auch der Abfindung , bereits wusste, das der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wird.
Hätte er dann nicht bereits darauf aufmerksam machen müssen, das die Abfindung in diesem Fall „für die Katz“ ist. Da sie ja zurückgezahlt werden muss?

Und wer prüft es nach, ob ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wurde, bezüglich der Rückzahlung?

Danke schon mal im voraus!

Hallo zusammen,

vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, das der Arbeitgeber
bei Vereinbarung des Aufhebungsvertrages und somit auch der
Abfindung , bereits wusste, das der Arbeitnehmer ein neues
Arbeitsverhältnis eingehen wird.

Das spielt nicht unbedingt eine Rolle

Hätte er dann nicht bereits darauf aufmerksam machen müssen,
das die Abfindung in diesem Fall „für die Katz“ ist. Da sie ja
zurückgezahlt werden muss?

Ist der AN des Lesens unkundig ?

Und wer prüft es nach, ob ein neues Arbeitsverhältnis
eingegangen wurde, bezüglich der Rückzahlung?

Hier hat der AN eine Bringschuld, wenn er nicht in gefährliche Nähe zum StGB kommen will.

Grundsätzlich gibt es in solchen Vereinbarungen viele Einzelgesichtspunkte zu beachten.
Deswegen sollte es immer zur Prüfung zu einem Anwalt gegeben werden.

Danke schon mal im voraus!

&Tschüß
Wolfgang

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Ich kenne die Einzelheiten nicht
Hallo Eurocopter
Mir kommt in diesem Zusammenhang folgender Gedankengang:

Kann es sein, dass der AN dem AG vermittelt hat, dass er aus gesundheitlichen Gründen, die nächsten Monate ausfallen würde und der Deal aus Sicht des AG den Zweck erfüllen sollte, ihm Lohnfortzahlungskosten in unbestimmter Höhe zu ersparen?

Wenn der AN dann zwei Wochen später trotzdem wieder arbeiten gehen würde, könnte eine arglistige Täuschung in betracht kommen. Hätte er normal gekündigt um die neue Stelle anzutreten, hätte der Arbeitgeber nicht gezahlt.

Cemal

Hi!

Dein Gedankengang in Ehren, ich widerspreche nicht mal im Punkt der Nichtigkeit wegen Täuschung, aber Entgeltfortzahlungskosten fallen doch bestenfalls für 42 Tage an.

Ob ein AG sich DAS antut…

Gruß
Guido

Entgeltfortzahlungskosten fallen doch bestenfalls für 42 Tage
an.

Ob ein AG sich DAS antut…

Hallo Guido
Wenn er clever ist ja, denn was will er schon mit einem kränkelnden Mitarbeiter? 42 Tage Rücken, eine Zeitlang arbeiten, dann 42 Tage Herz und so weiter. Das kann sich schon summieren.

Cemal

Hi!

Wenn er clever ist ja, denn was will er schon mit einem
kränkelnden Mitarbeiter? 42 Tage Rücken, eine Zeitlang
arbeiten, dann 42 Tage Herz und so weiter. Das kann sich schon
summieren.

Aha.
Ich kenne nur keine AG, die in die Zukunft schauen können, sorry.

Gruß
Guido

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