Darf Arbeitgeber nach Wehrdienst fragen?

Guten Tag,

der Arbeitgeber darf bei einer Einstellung eine Frau nicht Fragen, ob sie schwanger ist. Wenn er trotzdem fragt kann sie lügen.
Begründet wird dieser Sachverhalt mit der Gleichstellung, da man diese Frage einem Mann nicht stellen kann!
Wei ist es mit der Frage, ob ein Mann seinen Pflichtwehrdienst schon abgeleistet habe. Dies ist eine Frage die oft in Bewerbungsgespächen vorkommt. Darf man lügen auf die Frage nach dem Wehrdienst?

Hallo,

wenn der Personalleiter ein „Alter Herr“ aus einer schlagenden Verbindung ist und wissen will, ob der sich ihm vorstellende Jungkoch „gedient“ hat (abgeleisteter Wehrdienst als ungeschriebenes Anforderungsprofil), dann brauchen wir gar nicht erst die Geschlechtsdiskriminierung zu bemühen, dann ist das Informationsinteresse schon nicht da und die Frage unzulässig, weil das „Dienen“ mit der Tätigkeit keinen Zusammenhang hat, jedenfalls wenn der Bewerber kein Hilfskoch bei der BW war.

Wenn es um die Frage der Verfügbarkeit im bevorstehenden Vertrag geht, was gestört sein kann, wenn der AN nach der Einstellung eingezogen wird, besteht ein Informationsinteresse. Doch spätestens wenn seine Frage nicht auch andere geschlechtsneutrale Verfügbarkeitshindernisse (Kur, Haft) einbezieht, ist eine geschlechtsbezogene Benachteiligungstendenz gegeben, denn in der Tat ist Wehrdienst ein geschlechtsspezifischer Verhinderungsgrund.

Zumindest wenn es um einen unbefristeten Vertrag geht, ist die isolierte Frage nach dem Wehrdienst nach der neueren Kommentarliteratur unwirksam und darf wahrheitswidrig beantwortet werden.

VG
EK

Hallo TaleZ,

Wei ist es mit der Frage, ob ein Mann seinen Pflichtwehrdienst
schon abgeleistet habe.

Hmmmm, meistens müsste sich diese Frage aus dem Lebenslauf beantworten lassen.

Grüße von
Tinchen