Darf Arbeitgeber Nebenjob verbieten?

Guten Tag! Mal eine arbeitsrechtliche Frage: ich habe mir zusätzlich zu meinem Tailzeitjob am Empfang einen 400-Euro-Job gesucht.

Nun ist es zweimal vorgekommen, dass ich pünktlich gehen musste, weil ich zu dem anderen Job musste. Meine Chifin wollte aber, dass ich zusätzlich zu meiner Kollegin in der Nachmittagsschicht noch länger bleibe, was eben nicht ging. Sie weiß nun auch von dem Nebenjob und möchte mir diesen untersagen.

Darf sie das? Gibt es da eine klare Bestimmung? Ich würde ja gern Vollzeit arbeiten,aber das geht da leider auch nicht. Ist es dann nicht mein gutes Recht,etwas dazu zu verdienen? Danke für Ihre Ratschläge!

Hallo,

Nebentätigkeit ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu genehmigen. Geschieht dies nicht, kann er eine Nebentätigkeit untersagen!

Hallo,
Sie dürfen einen Nebenjob ausüben, wenn das Unternehmen nicht im Wettbewerb mit Ihrem Haupt-Arbeitgeber steht, also kein Konkurrenzbetrieb ist. Das kann Ihre Chefin Ihnen nicht verbieten.
Viele Grüße

Hallo,

es gibt teilweise Klauseln in Arbeitsverträgen die besagen, dass eine Zustimmung/Genehmigung vor Annahme eines Nebentätigkeit erforderlich sei. Das ist so natürlich nicht ohne weiteres zulässig. Ein Arbeitgeber kann durchaus Nebentätigkeiten untersagen (falls so eine Klausel im AV steht) wenn deine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigt wird. Angenommen Du arbeitest Nachts noch viele Stunden und bist in deiner Arbeit dann so übermüdet. Aber Du machst deinen Nebenjob ja nach deiner Arbeit. Gibt es Klauseln im AV die Mehrarbeit verlangen? Und so kurzfristig zu sagen sie bleiben länger, geht natürlich auch nicht. Bei Schichtplänen muss z.B. der AG ca. 4 Tage im vorhinein Veränderungen ankündigen. All diese Dinge verstoßen gegen Art.2 GG weil Sie die frei Entfaltung der Persönlichkeit eines AN unzulässiger Weise verhindern.
Kleiner Tipp vielleicht. Wenn das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer hat und Du länger als 6 Monate beschäftigt bist hast Du Kündigungsschutz. Ohne den würde ich vorsichtig sein, weil ohne Grund gekündigt werden kann.

Gruß

Marcus

Hallo,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt hier einige Punkte zu beachten. Zunächst ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet pauschal eine Nebenbeschäftigung zu verbieten. Das ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber durch gängige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dabei ist ein zusätzliches Beschäftigungsverbot nur gerechtfertigt, wenn die Hauptbeschäftigung darunter leiden würde. Beispielsweise die Nichteinhaltung entsprechender Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz, so dass Sie eventuell zu viele Stunden arbeiten würden.

Allerdings ist in den meisten Arbeitsverträgen auch eine gewisse Mehrarbeit geregelt. Hier sollten Sie mal rein sehen. Ist dies eventuell Bestandteil, könnte Ihr Hauptarbeitgeber argumentieren, dass er einen Nachteil erfährt, weil Sie nicht über Ihre normale Arbeitszeit hinaus verfügbar sind, eben genauso, wie Sie es beschrieben haben, gerade dann, wenn die Schnittstellen sehr eng sind, Sie also pünktlich gehen müssen um an den weiteren Arbeitsplatz zu gelangen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Liebe Florencia70,
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Bitte erstmal dort nachlesen. Meist muss der Arbeitgeber übder Nebenjobs vorher in Kenntnis gesetzt werden oder seine Zustimmung geben. Wenn du in Teilzeit arbeitest, wird dir dein Arbeitgeber kaum den Nebenjob verweigern können, sofern der Nebenjob nicht mit deinen Arbeitspflichten aus dem TZ-Job kollidiert.
Wenn du Feierabend hattest, dann darfst du auch gehen, egal wohin. Sorge für eine klare Regelung deiner Arbeitszeiten. Ansonsten kann ich dir nur den Beitritt in eine Gewerkschaft empfehlen. Die helfen dir, deine Rechte zu wahren.
Gruß, Daniela

Man kann so viele Job haben wie man erarbeiten kann, nur die Firma kann Sie kündigen, wenn Sie ihre Arbeit vernachlässigen (z.B. zu spät kommen, Fehler machen wegen Müdigkeit, …) wegen der anderen Jobs.
Welcher Job ist wichtiger, den soooo gibt es in beiden Ärger !?!?!

Gruß Frank

Ein komplettes Nebentätigkeitsverbot ist verfassungswidrig, weil es gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.
Aber man darf mit dem Zweitjob der ArbeitgeberIn keine Konkurrenz machen.
2. Ausnahme: Beide Jobzeiten zusammengerechnet übersteigen die höchstzulässige Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag.
Liegen die Arbeitszeiten zw. 8 und 10 Stunden, muss gewährleistet sein, dass in einem Zeitraum von 24 Wochen oder 6 Monaten ein Ausgleich stattfindet, der zum Ergebnis hat, dass der Saldo wieder bei 8 Stdt. liegt.
Eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden ist immer verboten.
Ich hoffe, die Antwort ist hilfreich!
Schöne Weihnachten und alles Gute!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo,
Sie sind natürlich dem ersten Hauptjob verpflichtet, d.h. müssen ggf, auch mal Überstunden ableisten.
Der Ag darf einen „Zusatzjob“ nur dann ablehnen, wenn er gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst (Sie also dadurch mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten würden), oder es sich um eine Konkurenztätigkeit handelt. Kommt Ihr 1. Job auf Dauer zu kurz müssen Sie mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Beraten Sie sich mit dem BR oder der Gewerkschaft (DGB Rechtsstelle, Verwaltungsstelle) oder eine Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.