Darf Arbeitgeber priv. Telefonnummer weitergeben?

Wenn ein Arbeitnehmer privat eine geheime Telefonnummer hat, sie dem Arbeitgeber/unmittelbaren Vorgesetzten aber für Notfälle gibt, darf der Vorgesetzte die Nummer dann an andere Abteilungen innerhalb der gleichen Firma ohne Einwilligung des Arbeitnehmers weitergeben?

Ein ganz klares NEIN!
Ein Arbeitgeber hat keinenfalls das Recht private Informationen über bzw. bzgl. eines AN weiterzugeben!
Dieses darf er auschliesslich nach dessen Zustimmung tun!

AUSNAHME:
Wenn eine öffentliche Institution, z.B. Polizei, den MA wegen eines Vergehens ausfindig machen muss, dann ist es rechtmäßig!

Wenn ein Arbeitnehmer privat eine geheime Telefonnummer hat,
sie dem Arbeitgeber/unmittelbaren Vorgesetzten aber für
Notfälle gibt, darf der Vorgesetzte die Nummer dann an andere
Abteilungen innerhalb der gleichen Firma ohne Einwilligung des
Arbeitnehmers weitergeben?

Holla.

Ein ganz klares NEIN!

Hmque. Hoffentlich wohnst Du parterre …

Wenn ein Arbeitnehmer privat eine geheime Telefonnummer hat,
sie dem Arbeitgeber/unmittelbaren Vorgesetzten aber für
Notfälle gibt, darf der Vorgesetzte die Nummer dann an andere
Abteilungen innerhalb der gleichen Firma ohne Einwilligung des
Arbeitnehmers weitergeben?

Kommt erstens vor und zweitens an, nämlich drauf. „Herr Müller, diese Nummer ist nur für Sie im Notfall, bitte nicht weitergeben“ hätte man denn vereinbaren müssen, damit Dein „klares NEIN“ so greift. Ansonsten hat die Telefonnummer den Laden ja nicht verlassen (was sie natürlich garantiert tun wird, denn drei Leute können ein Geheimnis genau dann bewahren, wenn zwei davon tot sind …) und somit kann der Arbeitgeber mit einigem Recht davon ausgehen, dass auch andere Betriebsangehörige „im Notfall“ anrufen dürfen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ja ne, is klar
Hi!

Ein ganz klares NEIN!
Ein Arbeitgeber hat keinenfalls das Recht private
Informationen über bzw. bzgl. eines AN weiterzugeben!
Dieses darf er auschliesslich nach dessen Zustimmung tun!

Dafür hast Du sicherlich eine so eindeutige Rechtsquelle, oder?

AUSNAHME:
Wenn eine öffentliche Institution, z.B. Polizei, den MA wegen
eines Vergehens ausfindig machen muss, dann ist es rechtmäßig!

Und dafür erst recht, oder?
Solange kein richterlicher Beschluss vorliegt, können sich Behörden ganz furchtbar anbiedern - eine Auskunftspflicht dafür sehe ich nicht.

Gruß
Guido