Darf Arbeitgeber Privatadresse weitergeben?

Folgender Vorfall:

ich werde im Firmenwagen geblitzt. Keine große Sache. 20 Euro oder so. Der Brief der Polizei kommt also zu unserer Firma und wird vom Fuhrparkmanager an mich weitergeleitet.
Wir liegen allerdings ein wenig im Clinch - warum, sei hier erst einmal egal.

Was passiert, ist folgendes: während ich das Schreiben bei mir liegen habe, ruft er offenkundig die Polizei an und teilt der Polizei mit, ich sei der fragliche Fahrer gewesen und gibt denen meine private Adresse weiter.

Nachdem ich sogar schon gezahlt habe, kommt nun gestern ein Schreiben der Polizei mit dem identischen Sachverhalt, allerdings ohne Foto, bei mir an.

Meine hauptsächliche Frage: darf mein Arbeitgeber überhaupt ohne meine Einwilligung meine Adresse weitergeben? Ich bin echt sprachlos.

Die Angelegenheit ist etwas kompliziert.
Prinzipiell ist niemand verpflichtet eine polizeiliche Anhörung wahrzunehmen. Aber wenn man diese nicht wahrnimmt, muß man damit rechnen, daß es zu Sanktionen kommt. Insofern ist der Fuhrparkmanager betrieblich verpflichtet zu reagieren, um Schaden von der Firma abzuwenden. Üblich wäre hier z.B. die Verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen, was zu Mehrarbeit für alle Führer von Firmenwagen führen würde. Weiterhin ist es auch in Ihrem Sinne, da eine Verzögerung regelmäßig zu einer finanziellen Mehrbelastung für den Führer führt.

Sorry, stecke da auch nicht im Detail drin. Normalerweise gibt es für überlassene Daten immer die Zweckbindung, d.h. die Daten dürfen nur für den übergebenen Zweck genutzt werden, aber was ist schon der Zweck bei einem Arbeitgeber… Gilt glaube ich auch nur für EDV. Außerdem hat der Arbeitgeber noch die Fürsorgepflicht. Was das jetzt für deinen Fall bedeutet kann ich dir aber auch nicht sagen.

Nun im Bundesdatenschutzgesetzt steht drin, dass wenn eine gesetzliche Grundlage existiert, und die existiert ja im vorliegendem Fall, darf er (, muss aber nicht… aber dann muss er bezahlen) personen-bezogene Daten weitergeben. Es sei denn es liegt ein Fall vor, das personenbezogene Daten höher zu bewerten sind als eine gesetzliche Grundlage. Aber er darf nichts ausser die Kontaktdaten weitergeben… Stichwort „Datensparsamkeit“.

Die Sache mit dem Foto kann du evtl. nachfordern als Beweis das du überhaupt gefahren bist.

Anders ist es wenn er die Daten an Dritte sprich Firmen oder andere Privatpersonen weitergibt das darf er nicht ohne weiteres.

Gruß Sten