Darf Arge einen umzug Verbieten

Hallo!

Habe mal ne Frage mein Bruder hat sich Selbstständig gemacht. Bezieht aber von der Arge noch 1 Jahr Geld. Er möchte von einer 2-Zimmerwohnung in eine 3-Zimmerwohnung umziehen um das 3 Zimmer als kleines Arbeistzimmer nutzen für pc telefon fax etc… Er hat auch der Arge schon einen Atrag zukommen lassen aber diese lehnte es ab. Darf die Arge es verbieten umzuziehen?
Und gibt es da auch ein Gesetz für?

Hallo,

verbieten darf die Arge den Umzug nicht. Sie ist jedoch nach einem nicht genehmigten Umzug nicht mehr verpflichtet, Arbeitslosengeld II zu zahlen, also die Mietkosten zu übernehmen.
Die Gesetzesgrundlage findet man in § 22 SGB II.

Gruß

Hallo!
Solange die ARGE noch monatlich die Selbständigkeit (nicht unerheblich)mitfinanziert, hat Sie auch Einfluß und Mitspracherecht in Bezug auf Arbeitszimmer bzw. Firmenbüro. Wenn z.B. die Firma nicht läuft,hätte die ARGE dann nach einem Jahr das Problem, den Geförderten aus der größeren Wohnung wieder rauszukriegen. Also nicht direkt mit „Groß-Groß“ starten. Erst mal 1 Jahr anwarten und sehen, ob der Laden läuft. Ist ja auch normal, oder?
Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo,
so ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mit der Arge.
Also die Arge darf es nicht verbieten aber sie müssen weder Umzugskosten noch Kaution übernehmen, egal ob es im selben oder in einem anderen Leistungsgebiet ist.
Und die Wohnung muss im entsprechenem Rahmen sein, sprich Miete darf nur den Mindestsatz betragen. Wenn sie höher ist übernimmt die Arge auch keinerlei Nachzahlungen die am Ende bzw. Anfang des Jahres zu leisten sind.
Mehr kann ich dir leider auch da nicht weiter helfen.
Wünsche deinem Bruder viel Erfolg.

Eigentlich sollte es wen man ALG1 bekommt egal sein wohin man zieht. Bezieht man aber Hartz 4/ ALG2 schreibt das Gesetz einen Maximalen Quadratmeter und Warmmietkosten vor die nicht Überschritten werden dürfen. In meinem Fall als Thüringer wäre das 45qm und Maximal 275€ Warmmiete.

Die Arge bemisst die Zuschüsse pro Person. Da kann eine 3P Familie in eine 2 Zimmer Wohnung "gepackt werden. Extras Räume und Miete zahlt er. Ich hatte eine 3 Zi. Wohnung für mich und mein Kind. Damit ich den „Lebensstandard“ erhalten konnte, haben sie 6 Monate meine Miete (510 Euro) übernommen. Danach wurde ich auf die Pauschale für den Bezirk mit 2 Personen gekürzt (395 Euro). Das ist OK. Dein Bruder braucht kein Büro für einen PC/Fax/Drucker. er soll erstmal kleine Brötchen backen. Mit seinem Profit kann er sich dann mehr leisten. und wenn es präsentabel sein soll wegen Publikumsverkehr, aufräumen, Sachen rausschmeißen und „Neustart aktiv planen“. Unser Staat (=WIR) bluten genug wegen Luxusdenken, falschen Ansprüchen und Forderungen, die teils auch auf Betrug basieren (nicht persönlich gemeint). Das ist auch nicht bös gemeint, sondern eine unbequeme Initiative. ich habe mich von Harzt4 zur Stationsleitung hochqualifiziert, weil ich mein Boss sein will und nicht abhängig sein möchte. Es gibt nichts Schöneres, als sein EIGENES GELD auszugeben.
Ich wünsche deinem Bruder ganz viel Erfolg und Glück.
LG,
Andi

Hallo Sandra,
ich bin mir nicht sicher, aber verbieten kann es die Arge nicht, wenn dein Bruder die Mehrkosten des 3. Zimmers selbst traegt. Es gibt Vorgaben an m² und Kaltmiete pro Person, mit recht meine ich. Haelt er die m² und Kaltmiete fuer seine Personenzahl ein, ist es uninteressant wieviel Zimmer die neue Wohnung hat und kann sich sein Arbeitszimmer einrichten.