Darf arge geld aus arbeitsverhältnis streichen?

darf die arge zulagen (nachtschicht, schichtarbeit)streichen weil diese aus verwaltungstechnichen gründen vom arbeitgeber erst gezahlt wurden als der damalige arbeitnehmer bereits wieder arbeitslos gemeldet war?

darf die arge zulagen (nachtschicht, schichtarbeit)streichen
weil diese aus verwaltungstechnichen gründen vom arbeitgeber
erst gezahlt wurden als der damalige arbeitnehmer bereits
wieder arbeitslos gemeldet war?

darf sie , es gilt das Zuflussprinzip, ganz einfach PG