Darf Arge sich Lohnabrechnung faxen lassen?

Ich würde gerne wissen ob sch die Arge vom Steuerbüro meiner Chefin ohne meine Zustimmung meine Lohnabrechnung zufaxen lassen darf. ich hatte das Steuerbüro darum gebeten, das sein zu lassen da ich die Lohnabrechnung faxe da hieß es sie wären gesetzlich dazu verpflicht. Stimmt das? muß ich mich so übergehen lassen? Zumal die Arge jeden Monat auf meine Mitwirkungspflicht hinweist ich solle meine Abrechnung einreichen die haben sie da doch schon längst

Hallo erstmal,

Ich würde gerne wissen ob sch die Arge vom Steuerbüro meiner Chefin ohne meine Zustimmung meine Lohnabrechnung zufaxen lassen darf. ich hatte das Steuerbüro darum gebeten, das sein zu lassen da ich die Lohnabrechnung faxe da hieß es sie wären gesetzlich dazu verpflicht. Stimmt das?

Ja. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__57.html

muß ich mich so übergehen lassen?

Ja.

Zumal die Arge jeden Monat auf meine Mitwirkungspflicht hinweist ich solle meine Abrechnung einreichen die haben sie da doch schon längst

Die haben da vielleicht irgendwelche Zweifel dran. Wieso, warum, weshalb wird hier keiner sagen können. Da die sich damit aber zusätzliche Arbeit ans Bein binden, dürfte es einen Grund geben.
Gefaxte Lohnabrechnungen sind ja nicht die Norm. Die meisten werden sie im Original vorlegen müssen.
In Zukunft kann man solche Fragen auch direkt dem Steuerbüro oder der ARGE stellen. Die werden auf jeden Fall die Rechtsgrundlage nennen können. Und sicher auch den Grund, warum sie sich diese zusätzliche Arbeit ans Bein binden.

Grüße

Hi!

Stimmt das?

Ja. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__57.html

muß ich mich so übergehen lassen?

Nein, das stimmt so (zumindest in dieser Form) nicht.
Klar ist, dass der Arbeitgeber Auskünfte geben muss.
Klar ist auch, dass die JC dafür die entsprechenden Vordrucke verlangen können.

Aber ebenso klar ist, dass

  1. nicht das Steuerbüro verpflichtet ist
  2. nicht die Abrechnung mit Vordruck gemeint ist (wer sagt, dass der AG eine Durchschrift hat?)
  3. schon mal gar nicht die Übermittlung per Fax vorgeschrieben ist (es soll Unternehmen geben, die die Übermittlung personenbezogener Daten auf dem elektronischen Wege per Fax oder E-Mail in einer Arbeitsordnung verbieten)

Ich weiß, dass das Korinthen sind, aber leider habe ich ausgesprochen miese Erfahrungen mit dem gemacht, was einige Sachbearbeiter bei manchen Jobcentern für geltendes Recht halten und entsprechend auftreten, bis man ihnen mal ganz deutlich sagt: Du hast, was du brauchst, also mache deinen Job!

Gruß
Guido

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Hallo,

Stimmt das?

Ja. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__57.html

muß ich mich so übergehen lassen?

Nein, das stimmt so (zumindest in dieser Form) nicht.
Klar ist, dass der Arbeitgeber Auskünfte geben muss.
Aber ebenso klar ist, dass

  1. nicht das Steuerbüro verpflichtet ist

Auch nicht, wenn es hier für den Arbeitgeber tätig wird? War das überhaupt die Frage im UP? Ändert sich für den Leistungsempfänger etwas, wenn das durch den AG oder einem dazu angestellten Personalsachbearbeiter gemacht wird?

  1. nicht die Abrechnung mit Vordruck gemeint ist (wer sagt, dass der AG eine Durchschrift hat?)

War das die Frage im UP? Wo steet, dass der AG nur verpflichtet ist, dass per Vordruck zu senden, wenn sich die ARGE auch mit der „normalen“ Version per Fax begnügt? Kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber verbieten die normale auf Aufforderung der ARGE zu schicken?

  1. schon mal gar nicht die Übermittlung per Fax vorgeschrieben ist (es soll Unternehmen geben, die die Übermittlung personenbezogener Daten auf dem elektronischen Wege per Fax oder E-Mail in einer Arbeitsordnung verbieten)

War das die Frage im UP? Ist es dem AG verboten, diese Angaben zu übermitteln, wenn er dazu gesetzlich verpflichtet ist? Muss die ARGE einen vom Papst akkreditierten Boten zu Fuss schicken, um sich die Angaben zu holen, wenn dies ein x-beliebiger Arbeitgeber in seiner Arbeitsordnung so ausgedacht hat?

Ich weiß, dass das Korinthen sind,

Was hat das mit der Frage im UP zu tun? Der AG ist verpflichtet diese Angaben zu machen. Er schickt dazu die Abrechnung per Fax, um sich so wenig Arbeit wie möglich zu machen und die ARGE akzeptiert das. Beide Seiten sind zufrieden. Was würde sich denn für den Leistungsempfänger ändern, wenn der AG dazu den Vordruck ausfüllen und per Brief schicken würde? Da würde doch nichts anderes drin stehen. Sein AG hätte auf jeden Fall höhrere Kosten und die Antragsbearbeitung verzögert sich. Nichts was dem Leistungsempfänger irgendwie hilft.

aber leider habe ich ausgesprochen miese Erfahrungen mit dem gemacht, was einige Sachbearbeiter bei manchen Jobcentern für geltendes Recht halten und entsprechend auftreten, bis man ihnen mal ganz deutlich sagt: Du hast, was du brauchst, also mache deinen Job!

Die ARGEn werden genug Erfahrungen mit Leistungsempfängern haben, die Angaben manipulieren. Soll man das jetzt auf alle übertragen? Sowas könnte ein Grund für diese Vorgehensweise sein. Die Frage ist zunächst, ob der AG diese Angaben machen muss. Das muss er. Der Leistungsempfänger kann das nicht unterbinden. So wie er und der AG zur Mitwirkung verpflichtet ist, ist auch die ARGE zur Ermittlung verpflichtet und muss sich keineswegs pauschal nur auf die Angaben des Leistungsempfängers verlassen.
Natürlich mag sich der Leistungsempfänger hier angepisst fühlen, aber ich sehe hier nichts, was es für ihn bei einem anderen Vorgehen besser machen würde. An dem Kern der Frage im UP, ob die Daten auch gegen seinen Willen übermittelt werden (er selber schickt sie ja übrigens auch per Fax) dürfen, ändert sich jedenfalls nichts. Und die ist mit Ja zu beantworten.

Grüße

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Hi!

War das die Frage im UP?

Eine Frage im UP war, ob es richtig ist, dass das Steuerbüro gesetzlich dazu verpfichtet ist, Abrechnungen ans Jobcenter zu faxen.

Diese Frage ist ganz klar mit einem Nein zu beantworten.

Den Rest habe ich im Detail dargelegt.
Darüber muss man keine weitere Diskussion führen, denn über die Möglichkeit, dass der AG es auf diese Art machen darf , besteht wenig Zweifel - nur muss er es halt nicht.

Gruß
Guido

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Hallo,

Diese Frage ist ganz klar mit einem Nein zu beantworten.
Den Rest habe ich im Detail dargelegt.
Darüber muss man keine weitere Diskussion führen, denn über die Möglichkeit, dass der AG es auf diese Art machen darf , besteht wenig Zweifel - nur muss er es halt nicht.

Die Frage drehte sich im Kern darum, ob er sich umgehen lassen muss. Da er das selbst faxt, kann ich in der Frage nicht sehen, dass er sich ausgerechnet am Faxen stört. Vielleicht sollte man nicht unbedingt krampfhaft versuchen irgendwas herauslesen zu wollen.

Grüße

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Hi!

Wir drehen uns im Kreis, deshalb sollten wir es gut sein lassen.

Du kannst noch ein paar Mal wiedreholen, dass die Kernfrage eine andere ist, ich kann noch ein paar Mal wiederholen, dass die Teilfrage mit einem Nein zu beantworten ist - und wir beide liegen richtig.

Weshalb ich auf dem Detail herumreite (und das hat nichts damit zu tun, dass ich irgendetwas auf Teufel komm raus herauslesen will), ist ganz einfach die Tatsache, dass eine Gehaltsabrechnung nicht unbedingt das nachvollziehbar widergibt, was auf der Bescheinigung steht.

Es geht um klassische Dinge, wie z.B. der Tatsache,
dass ein Netto noch lange nicht der Überweisungsbetrag sein muss,
dass das zu bescheinigendes Brutto höher sein kann als das, was auf der Abrechnung steht,
dass der Überweisungstermin eher nicht auf einer Abrechnung erscheint - bei Nachberechnung schon mal gar nicht (und es kommt beim ALGII nun mal auf den Zuflusszeitpunkt an), etc. pp.

Ich wollte Dir nicht ans Bein pieseln (Du bist lange genug hier um zu wissen, wie ich mich dann ausdrücke), weshalb ich Dir in der Kernfrage ja auch vollinhaltlich zustimme.

Friedenspfeife reichende Grüße (und das, wo ich seit Jahre nicht mehr rauche)
Guido

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