Darf aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes AlG II

Hallo,

jemand erhält einen Änderungsbescheid betr. AlG II-Bewilligung.

In diesem steht:

„Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt in … eine Zuzahlung leisten mussten (Nachweis erforderlich), da im anderen Fall eine RL-Kürzung wegen zur Verfügung gestellter Verpflegung vorgenommen werden müsste.“

Die Person zahtl die üblichen 280,00 € an die KK.

Ist damit die Zuzahlung gemeint?

Ist es nicht schon ein wenig bedauerlich, dass der Staat einem AlG II-Empfänger für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes das AlG II kürzen will? Jeder weiß, dass es nicht schon schlimm genug ist, im Krankenhaus sein zu müssen, aber ein Krankenhausaufenthalt ist teurer, als das Leben draußen!

Bitte um eure Antworten. Evtl. mit Gesetzesangaben und Gerichtsurteilen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Die Person zahtl die üblichen 280,00 € an die KK.
Ist damit die Zuzahlung gemeint?

Hallo Jerry,

Ja, damit dürfte die Zuzahlung gemeint sein. Nach einer Zahlung von 280€ dürftest du aber über den 2% liegen und eine Befreiung erhalten(AOK + AlG2 ohne chronische Erkrankung 80€undeinpaarcent), die dann auch Rückwirkend gilt.(Es gibt Geld zurück)
Dafür solltest du aber dann schnellstmöglich zur Kundentheke deiner KK gehen.

Gruß
Sticky

Hallo,
ja, mit den 280,00€ ist die Zuzahlung gemeint.
Gruss
Günter Czauderna

Du warst schneller :wink: owT
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