Darf Ausbilder unbezahlten Urlaubstag anordnen?

Hallo liebe WWW-Gemeinde.

Folgende Frage sorgt für Diskussionsstoff und vielleicht weiß von euch ja jemand genaueres und wirkliche Bestimmungen:

Darf ein Ausbilder seinen Azubi zu einem „Zwangurlaubstag“ verdonnern, welcher nicht bezahlt wird?
(Weil dieser einen Fehler bei der Arbeit gemacht hat, der im Grunde eben „nur“ etwas Mehrarbeit erforderlich machte (also im Grunde nichts schwerwiegendes)?..)

Und wie wird das dann überhaupt geregelt bei dem vertraglich festgelegten Ausbildungsgehalt?

Eventuell weiß hier jemand mehr und mag antworten.
Vielen Dank schonmal im Voraus =)

LG KE

Hallo

Nein, darf er nicht.

Gruß,
LeoLo