Hallo,
natürlich kann ein Dritter einen Strafantrag stellen…in Frage käme dabei aber nur Unterschlagung.
Was wäre mit SV-Beitragsvorenthaltung bzw. -betrug?
Woraus sollte das entstehen ?
Aus der Vorenthaltung von SV-Beitragen auf Lohn der dem AN vorenthaten wird. Einfach mal § 266a StGB durchlesen. Dann wird es vielleicht klarer.
Den SV-Trägern ist es vollkommen wurscht, wofür die Vergütung gezahlt wird
Ja, aber die wollen die SV-Beiträge haben. Und wenn da noch jemand Anspruch auf die Vergütung von Urlaubs- und Krankheitstagen hat, dann fallen ja auch darauf SV-Beiträge an.
Auch gegen den Mindestlohn kann man doch sicher mit solchen kreativen Gestaltungen verstoßen?
Das kann evtl. so sein, muß sich aber erst herausstellen, wenn erste Erfahrungen und Urteile vorliegen, da das Gesetz bezüglich der zu berücksichtigenden Vergütungsbestandteile (bewußt ?) schwammig und unklar ist.
Naja hinsichtlich Urlaub und Krankheit ist alles eindeutig. Ich sehe da nichts, wie man legal die Vergütung von Krankheitstagen und Urlaub umgehen kann.
Vielleicht einfach mal einen Tipp bei den Stellen geben, die
gelegentlich die Betriebe daraufhin überprüfen?
Wer, bitte schön, soll auf EFZG und BUrlG denn überprüfen ?
Die Betriebsprüfer der SV. Und wenn die einen Hinweis auf solche Dinge haben, dann wird auch mal genauer geprüft. Die prüfen nicht nur die tatsächlich gezahlten Entgelte sondern auch das zustehende. Da kommen also nicht nur Tarifvertrag und Mindestlohn ins Spiel sondern eben auch die Vergütung von Urlaubs- und Krankheitstagen, da auch diese dem AN zusteht.
Oder bei der IHK/Handwerkskammer nachfragen, welche Wege da offenstehen**.**
Die werden dann auch antworten: Klage vor dem Arbeitsgericht
Wir diskutieren hier strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Zumindest in der Theorie haben die ja ein Interesse, dass es nicht durch solche Dinge zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
In der Praxis interessiert das nicht. Abgesehen davon, was hätte denn eine IHK für Sanktionsmöglichkeiten ?
Es ging um Information, was getan werden kann, nicht dass die selber tätig werden.
Wenn das so ist, dann wissen die vielleicht auch, was zu tun ist bzw. gegen welche Gesetze damit verstoßen wird.
Und die werden wissen, daß sie bei diesen Dingen überhaupt nix zu melden haben.
Informationen dürfen die geben.
Wenn die keine geben wollen, dann zeigt das eben die Berechtigung meiner Formulierung im Konjunktiv.
Grüße