wenn ich als Autofahrer an einer (ampelfreien) Kreuzung oder Einmündung auf eine Lücke warte, kann ich oft nicht anders, als auf dem Radweg zu stehen, weil ich nicht genug Einsicht in die Straße habe, wenn ich davor stehen bleibe. Darf ich das eigentlich?
Und wenn ein Radfahrer kommt, während ich warte, muss / darf er dann VOR mir die Straße kreuzen oder sollte er hinter mir her fahren?
wenn ich als Autofahrer an einer (ampelfreien) Kreuzung oder
Einmündung auf eine Lücke warte, kann ich oft nicht anders,
als auf dem Radweg zu stehen, weil ich nicht genug Einsicht in
die Straße habe, wenn ich davor stehen bleibe. Darf ich das
eigentlich?
Ja, das ist erlaubt, auch wenn es den Radfahrer behindert. Wenn der Radfahrer schon in Sichtweite ist, muss ein Autofahrer den Radfahrer zunächst passieren lassen. Kommt ein Radfahrer, wenn das Auto bereits den Radweg versperrt, so muss der Radfahrer warten. Meines Wissens ist das nicht explizit rechtlich geregelt, aber ich kenne ein entsprechendes Urteil, das allerdings bereits von 1978 ist: OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss 283/78 I
Vielen Dank für die Antwort! Ich find’s immer furchtbar, wenn ich den Radlern im Weg stehe, aber es gibt dafür wohl keine andere Lösung… Jetzt weiß ich zumindest, dass ich nicht auch noch gegen die StVO verstoße