Darf Bank Immobiliengeschäftsprovision verlangen?

Wir haben hier bei uns in einer Genossenschaftsbank eine Immobilienabteilung, die behauptet sie dürfe keine Provision verlangen. Stimmt das und wenn ja warum?

Bedanke mich schon einmal im voraus.

Questionmaster

Hallo,

das stimmt nicht, vgl. § 34c Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 GewO iVm § 32 KWG. Hat Deine Genossenschaftsbank eine Erlaubnis nach § 32 KWG (was ich für 100 % wahrscheinlich halte), darf sie auch „gewerbsmäßig“, das heißt zum Zwecke der Gewinnerzielung, Immobilien vermitteln.
Etwas anders könnte nur für die Vermittlung von Immobilien aus dem Eigenbestand der Bank oder in den Eigenbestand der Bank gelten. Das hat dann aber mit der GewO bzw. dem KWG nichts zu tun.

Gruß

Ewurscht