Darf Bank Konto kündigen?

Hallo,

angenommen, es gibt Diff. wegen eines unangenehmen Vorfalles, bei dem es jedoch keiensfalls um Geld geht. Alle Konten werden vorbildlich geführt.

Angenommen, man beschwert sich nun massiv z.B. beim Vorstand darüber, und kündigt auch an, das man die Konten löschen werde, wenn sich derartiges wiederholt.

Kann es daraufhin passieren, das die Bank „zurückschlägt“ und nun die Konten seinerseits kündigt?

Unter welchen Umständen darf die Bank also Konto kündigen? Reicht es aus, wenn der Bank der „Kunde“ nicht mehr zusagt?

Danke.
Jürgen

Hallo,

Unter welchen Umständen darf die Bank also Konto kündigen?
Reicht es aus, wenn der Bank der „Kunde“ nicht mehr zusagt?

ich würde mal einen Blick in die AGB werfen. Da steht nämlich etwas dazu drin - auch für einen Laien verständlich.

Gruß
Christian

P.S.
Wie kommt man nur aus solche Fragen?

Hallo,

nachdem ich jetzt endlich mit dem Kopfschütteln fertig bin, noch eine Ergänzung zu Christian:

Sowohl die Bank, als auch der Kunde, haben das Recht, Konten bzw. Geschäftsverbindungen zu kündigen, wenn sie mit dem Partner nicht mehr wollen. Ob man sofort raus kann oder eine Frist einhalten muss, beantworten die AGB, wie schon gesagt.

Jaja, Drohungen können auch nach hinten losgehen. Wenn die Bank sich nicht auf so etwas einlassen will oder ihrerseits vom Kunden „angejuckt“ ist, passiert das. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass besonders Kunden, die eigentlich ganz still sein müssten (mehrere Pfändungen etc.) manchmal auftrumpfen wie König Kurt und mit Frist von 10 Minuten dies oder jenes fordern.

Wenn da mal etwas in der Filiale vorgefallen ist, was geregelt werden konnte, halte ich auch eine Vorstandsbeschwerde für unnötig. Der Vorstand antwortet ohnehin nicht selbst, sondern irgendeine Zentralstelle, die natürlich vorher die Filiale fragt, was da passiert ist. Das macht alles viel Arbeit. Wenn die Beschwerde dann aus Sicht der Filiale auch noch unberechtigt ist, kann es schon mal passieren, dass man sich von dem Kunden trennt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Jürgen

Sollten Sie nur ein Konto haben (insgesamt), können Sie sich auf das Gesetz/Richtlinie „Girokonto für Jedermann“ berufen.
D.h., dass jeder in Deutschland ein Konto haben kann/muss, auch wenn eine Bank sagt „Wir wollen Sie als Kunden nicht haben“.

Wenn Sie sich also nur mit der Bank ein wenig streiten und dabei nicht beleidigend waren und es keine wirklichen wichtigen Grund zur Kündigung gibt, die Bank aber trotzdem kündigt und dass das einzigste Konto ist das Sie haben, können Sie sich darauf berufen. Jede Bank kennt dieses Gesetz/Richtlinie.

Sollten noch Fragen sein, einfach bescheid sagen.
Grüße

So nicht richtig
Hallo Sascha,

zunächst einmal gibt es keine rechtliche Grundlage, die ein Recht auf ein Girokonto gesetzlich zementiert.
Es gilt immernoch die Vertragsfreiheit, übrigens auch für Sparkassen (und das selbst in Bundesländern, deren Sparkassengesetz einen wie auch immer zu interpretierenden Kontrahierungszwang vorsieht).

Sofern es dem KI nicht zuzumuten ist, mit dem Kunden eine Geschäftsbeziehung zu führen, so darf es sehr wohl kündigen, wird dies aber, um unschöne Streitereien zu vermeiden, nicht zur Unzeit tun.

Das ZKA-Papier auf das Du Dich beziehst ist zunächst einmal eine Empfehlung zur freiwilligen Selbstverpflichtung, es gibt allerdings tatsächlich Urteile, in denen Gerichte dies im Einzelfalle anders sehen (wenn z.B. der Kunde seine Pflichten regelmäßig bzw. über längere Zeit verletzt hat und die Bank über einen längeren Zeitraum darauf nicht reagiert hat, umd dann unvermittelt unter Bezugnahme auf §26,2 bei Sparkassen, bzw. §18,2 bei Banken ihrer AGB zu kündigen).

Regelmäßig wird dies damit begründet, dass eine Selbstverpflichtung, an die sich das KI nicht halten muss, bewusst genutzt werden kann, um Kunden ins Leere laufen zu lassen.

Trotzdem müssen die Gerichte natürlich den Grundsatz der Vertragsautonomie, die AGB des KI und die Zumutbarkeit der Aufnahme, bzw. des Bestehens einer Kontoverbindung für die Bank prüfen.
Das kann in jedem Falle anders aussehen.

Der Kunde, der seinen Berater bedroht oder beleidigt, Prospektständer durch die Kundenhalle wirft, o.ä. kann sich auf das Girokonto für Jedermann berufen, so oft er das will, er wird vor Gericht kaum Recht bekommen, derjenige, den sein Berater nicht leiden kann und der zum ersten Mal im Leben sein Konto durch eine Verfügung an einem fremden Geldausgabeautomaten um 3 € überzieht und diese erst nach 4 Wochen ausgleicht, hat beste Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Vor dem Landgericht Bremen ging ein KI vor einigen Jahren auch sang-, und klanglos unter, die einem ehemaligen Kunden die Wiedereröffnung eines Kontos verweigerte, obwohl sie auf Ihrer Homepage mit dem „Konto für Jedermann“ warb - was zugegbenermaßen nicht für ein kluges Vorgehen der Bank spricht.

Die Empfehlung der ZKA greift übrigens auch bei angeschlossenen KI nicht, wenn der Kunde beim betroffenen KI Schulden hat oder bei einem anderen KI noch ein Girokonto hat - hieraus erwächst natürlich ein weiteres Hindernis, auf das der Kontosuchende stoßen kann, nämlich den Beweis zu erbringen, kein weiteres Konto zu haben. Die Bank kann hieraus durchaus eine Erschwernis für den Kunden basteln.

Nebenbei bemerkt kann das „Girokonto für Jedermann“ diverse Luxusfunktionen nicht haben, hierzu gehören Geld-, und Automatenkarten, Daueraufträge usw.
Denn der Grund für die Einrichtung des Konzepts „Girokonto für Jedermann“ ist, dem Bürger die Teilnahme m Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Nicht mehr und nicht weniger.

Nirgendwo steht geschireben, dass dazu Geldautomaten, Daueraufträge, Kreditkarte, Homebanking o.ä. gehören, und nirgendwo steht, dass das Ganze kostenfrei zu erfolgen hat.

In der Regel wird ein solches Girokonto auch entsprechend mager ausgestattet sein.

Der lange Rede kurzer Sinn: Das Recht auf ein Girokonto kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden.
Zur Zeit ist die Rechtslage nicht eindeutig und wird von Fall zu Fall (und von Gericht zu Gericht…) unterschiedlich ausgelegt.

Viele Grüße

Uwe

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Hallo Jürgen,

Angenommen, man beschwert sich nun massiv z.B. beim Vorstand
darüber, und kündigt auch an, das man die Konten löschen
werde, wenn sich derartiges wiederholt.

Wenn es so schlimm war, wieso wechselst du dann nicht gleich die Bank?
Die Drohung, die Konten zu löschen, würde ich jedenfalls nicht aussprechen, sondern unausgesprochen im Raum stehen lassen - aber nicht, weil die Bank sonst das Konto kündigen könnte, sondern weil die Beschwerde so meiner Meinung nach besser wirkt.

Wenn der Vorfall schlimm war, na dann schreib deine Beschwerde an den Vorstand, und falls die Bank sich dann einfallen lässt, dir tatsächlich das Konto zu kündigen - was hält dich davon ab, bei der Konkurrenz eines zu eröffnen? Ich meine, wenn es einmal so weit kommt, dann hast du doch an dieser Bank nicht viel verloren, oder täusche ich mich da?

Schöne Grüße

Petra

P.S. Ich bin ja nicht neugierig - aber was ist denn passiert?

Btw.: Vorstandsbeschwerden erwirken doch manchmal mehr, als nur eine Beschwerde bei der Filialleitung. Klar sollte sein, dass die Beschwerde nicht beim Vorstand landen wird. Auch wenn die Sparkasse insgesamt noch so klein ist, hat jede Bank eine eigene Abteilung, die dies bearbeitet.

Sofern es dem KI nicht zuzumuten ist, mit dem Kunden eine
Geschäftsbeziehung zu führen, so darf es sehr wohl kündigen,
wird dies aber, um unschöne Streitereien zu vermeiden, nicht
zur Unzeit tun.

Hallo Uwe

Wie ich ja bereits geschrieben hatte:

Wenn Sie sich also nur mit der Bank ein wenig streiten und dabei nicht beleidigend waren und es keine wirklichen wichtigen Grund zur Kündigung gibt

:wink:
Grüße

Btw.: Vorstandsbeschwerden erwirken doch manchmal mehr, als
nur eine Beschwerde bei der Filialleitung. Klar sollte sein,
dass die Beschwerde nicht beim Vorstand landen wird. Auch wenn
die Sparkasse insgesamt noch so klein ist, hat jede Bank eine
eigene Abteilung, die dies bearbeitet.

Ich arbeite bei einer grossen deutschen Bank. Beschwerden, die direkt an den Vorstand gerichtet sind landen sehr wohl beim Vorstand und dieser lässt sich auch über die Klärung der Angelegenheit berichten.
Die Beobachtung, dass Vorstandsbeschwerden manchmal mehr bewirken als nur eine Beschwerde bei der Filialleitung kann ich nicht bestätigen.
(Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Aber es mag ja sein, dass andere Institute das anders handhaben.

Beste Grüsse

Roland
(der häufig solche Angelegenheiten auf dem Tisch hat)

Hi,

Ich arbeite bei einer grossen deutschen Bank. Beschwerden, die
direkt an den Vorstand gerichtet sind landen sehr wohl beim
Vorstand und dieser lässt sich auch über die Klärung der
Angelegenheit berichten.

hat der Vorstand nicht sowieso genug zu tun, als dass der sich noch mit fürs Unternehmen eher belanglosen Themen beschäftigen kann?

(der häufig solche Angelegenheiten auf dem Tisch hat)

genau das meine ich.

grüße
Philipp

Na ja, man kann natürlich Kundenbeschwerden als belanglose Themen abtun. Bei uns werden die Themen halt ernst genommen.

Gruss Roland

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Na ja, man kann natürlich Kundenbeschwerden als belanglose
Themen abtun. Bei uns werden die Themen halt ernst genommen.

Gruss Roland

Nein so war das ja nicht gemeint. Ich dachte nur dass es für soetwas besser ist eine Art Beschwerdenzentrum zu haben, die die Angelegenheiten unabhängig prüfen. In besonders schweren Fällen kann der Vorstand ja immernoch benachrichtigt werden.

grüße
Philipp

Hallo Philipp

Ich denke, wir müssen hier ein paar Dinge unterscheiden und dann sind wir wieder beieinander.

Zum einen gibt es in jeder Bank das Büro Ombudsmann. Dieses Büro kümmert sich um Kundenreklamationen. Dieses Büro ist i.d.R direkt dem Vorstand unterstellt. Wenn jetzt z.B. der Vorstand direkt eine Beschwerde bekommt, wird er diese natürlich nicht selbst bearbeiten. Das macht dann das Büro Ombudsman (oder jemand anders). Er wird aber die Beschwerde zur Kenntnis nehmen, sich deren abschliessende Bearbeitung ansehen (da ist nichts mit mauscheln drin) und ggf, auch dem Kunden direkt antworten.

Was ich sagen möchte ist, das Kundenreklamationen ernst genommen werden und, wenn ein Verschulden der Bank festgestellt wird, diese für ihr Fehlverhalten einsteht. Und da wird auch nicht getrickst.
Ich denke, dass man das auf alle Banken übertragen kann.

Beste Grüsse

Roland (der weder Vorstand noch Ombudsmann ist)

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