Liebe Experten,
folgender fiktiver Fall ist Teil einer Wette:
ist es in Deutschland, trotz Buchpreisbindung, erlaubt, dass eine wissenschaftliche Bibliothek aus Kostengründen ihre Bücher für den Bestandsaufbau direkt beim Barsortimenter bestellt und den Buchhandel somit umgeht? Immerhin geht es da um Ersparnisse von knapp 30% pro Buch! Greift hier überhaupt die Buchpreisbindung? Verkehrsnummer als Buchhandlung ist vorhanden…
Dass u.U. die AGBs der Sortimenter nicht eingehalten werden ist soweit klar…
Wie ist hierzu die rechtliche Lage?
Hallo Falko Krause,
zu diesem Thema bin ich leider nicht Experte genug, als daß ich da verbindlich Auskunft geben könnte.
Versuche doch mal eine Recherche oder Anfrage auf der Mailingliste inetbib, dort ist ziemliche bibliothekarische Kompetenz, auch und gerade zu Rechtsfragen, unter den Teilnehmern versammelt.
Viel Erfolg!
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Als Schweizer kann ich die Situation in DE nicht beurteilen…
Gruss, ThomasK
Liebe Experten,
folgender fiktiver Fall ist Teil einer Wette:
ist es in Deutschland, trotz Buchpreisbindung, erlaubt, dass
eine wissenschaftliche Bibliothek aus Kostengründen ihre
Bücher für den Bestandsaufbau direkt beim Barsortimenter
bestellt
Wie ist hierzu die rechtliche Lage?
Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen - im Bibliotheksrecht kenne ich mich so gar nicht aus.
Hallo Falko,
leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen. Ich hoffe, Du bekommst von einem anderen Experten die gewünschte Antwort.
Viele Grüße,
Dana
Hallo,
tut mir leid, aber ich weiß das nicht… Ich arbeite in einer öffentlichen Bibliothek - ich DENKE nicht, dass wir beim Barsortimenter einkaufen dürfen. Wir bekommen vom Buchhandel 10 % Biblitoheksrabatt - mehr ist mir nicht bekannt.
Wäre aber interessant zu wissen 
Viele Grüße
M. Kenngott
Ich bin Buchhändlerin und Bibliothekarin. Zu Rechtsfragen darf und werde ich keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich an einen Experten aus dem Rechtsbrett.
mit freundl. Grüßen
geli
Lieber Herr Krause,
generell ist es in der Tat so, dass sich auch die Bibliotheken beim Erwerb von Büchern an einen gewissen Buchpreis halten müssen bzw. diesen vom Zulieferer bekommen. Ob jetzt die Abteilung sich einen beliebigen Zulieferer wählen darf oder sich die Bücher bspw. bei amazon.com bestellt (was durchaus auch der Fall sein kann, bei schwierig zu bekommenden Werken) liegt soweit ich weiß im Ermessen des Beauftragten für die Bestellungen.
Zu ihrer Frage ob Barsortimenter ebenfalls Bibliotheken beliefern kann ich ihnen leider keine exakte Auskunft erteilen, jedoch scheint es für mich logisch, dass gerade größere Bestellvorgänge von den Bibliotheken an Barsortimenter weitergereicht werden wie bspw. libri oder (wahrscheinlicher) KNV. Letztendlich kann aber auch dies nicht die alleinige Quelle der Bibliotheken sein, da (soweit ich dachte) Barsortimenter ja gerne Kontigente von Büchern verkaufen, eine Bibliothek im Regelfall jedoch nicht mehr als bspw. 3-5 gleiche Exemplare eines Buches kaufen würde, es sich hier also um eine Lieferung aus vielen verschiedenen Titeln handeln würde und es daher fraglich ist, dass selbst ein Barsortimenter der Bibliothek hier preislich entgegen kommen könnte (Es sei denn, er lässt sich in Kilo bezahlen) 
Freundliche Grüße, HW
Hallo Herr Wagner,
erst mal vielen Dank für die Einschätzung. Im fiktiven Fall bestellt nicht die Bibliothek beim Barsortimenter sondern die extra dafür eingerichtete Buchhandlung. Libri und KNV beliefern prinzipiell nur Weiterverkäufer, also Buchhandlungen (ist schon durch deren AGBs so geregelt). Was ich mich jetzt Frage: darf die Buchhandlung die Bücher einkaufen zum Rabattpreis und quasi an die Bibliothek weiterreichen ohne dass noch mal Geld fließt? Vermutlich eher nicht…
Beste Grüße
Falko Krause
Hallo Herr Krause,
Natürlich dürfte eine Buchhandlung einer Bibliothek Bücher gratis überlassen, was eine Schenkung darstellt und ebenfalls ein wesentliche Requirierungsquelle für Bibliotheken sein kann. Allerdings gelangen größere Kontingente an Büchern höchstens über die Schenkung einer Sammlung an die Bibliothek.
In ihrem Fall wird davon ausgegangen, die Bibliothek würde eine eigene Buchhandlung als Treuhandgesellschaft führen und über diese Buchhandlung von den günstigen Preisen der Barsortimenter profitieren und die erworbenen Bücher einfach an die Bibliothek durchreichen.
Nun, zum einen wäre das auf eine gewisse Art und Weise Betrug, da die Buchhandlung nur eine Briefkastenfirma für die Bibliothek wäre, zum anderen wäre die Bibliothek als juristische Person gar nicht befugt ein Geschäft zu führen oder zu gründen.
Und noch etwas würde diesem Plan im Wege stehen: Die Finanzierung, denn die Bibliothek hat kein eigenes Geld zum Büchererwerb (höchstens zum Nachkauf von beschädigten oder verlorenen Exemplaren), sondern dieses Geld kommt von den Fachrichtungen.
Das läuft so: Jede Fachrichtung an einer Universität (Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, Erziehungspädagogik, Literaturwissenschaft, Religionswissenschaft) hat einen Topf pro Semester aus dem sie u.a. den Neuerwerb von Büchern für ihren Fachbereich bestreiten können. Zu diesem Zweck erstellt jemand eine Liste mit den Titeln die bestellt werden sollen (pro Fachbereich kann es auch mehrere Listen und damit gesplitete Töpfe geben) und diese Liste wird dann an die Bibliothek weitergereicht. Die Bibliothek nun bestellt die Bücher entweder bei einem Stammbuchhändler oder nach dem günstigsten Preis. Und auch bei libri oder KNV können diese Bestellungen getätigt werden (wenn Sie auf libri.de surfen, dürften sie erkennen, dass sogar Privatkunden dort bestellen können, nicht nur Buchhandlungen).
Sie sehen, die Bibliotheken nehmen bei der Bücherbestellung nur die Position des Auftraggebers ein, bezahlt und ausgewählt wird von anderswo. Daher bezweifle ich auch, dass die Bibo eine eigene Buchhandlung zur Kostenminimierung gründen darf und würde, denn immerhin kommen die sicher in den Genuß gewisser Privilegien. Weiß es nicht sicher, aber könnte mir vorstellen, dass bei Bibliotheksbestellungen keine MwSt anfällt oder so.
MfG, HW