Liebe/-r Experte/-in,
folgender fiktiver Fall ist Teil einer Wette:
ist es in Deutschland, trotz Buchpreisbindung, erlaubt, dass eine wissenschaftliche Bibliothek aus Kostengründen ihre Bücher für den Bestandsaufbau direkt beim Barsortimenter bestellt und den Buchhandel somit umgeht? Immerhin geht es da um Ersparnisse von knapp 30% pro Buch! Greift hier überhaupt die Buchpreisbindung? Verkehrsnummer als Buchhandlung ist vorhanden…Bücher sollen nicht weitergegeben werden.
Dass u.U. die AGBs der Sortimenter nicht eingehalten werden ist soweit klar…
Wie ist hierzu die rechtliche Lage?
Herzlichen Dank
Falko Krause