Hallo zusammen,
folgender natürlich rein hypothetischer Fall:
Person A bestellt beim Versandhaus Beate-Uhse.de Waren im Wert von ca. 36 Euro. Inklusive Versandkosten (ca. 6 Euro) kommt ein Betrag von ca. 42 Euro zustande. Person A bestellt die Ware per Rechnung und erhält das Paket. Da ihm die Ware nicht zusagt, schickt Person A die Sachen wieder zurück und denkt, damit wäre alles erledigt. Nach zwei Wochen bekommt Person A nun eine Mahnung, er müsse noch die Versandkosten in Höhe von ca. 6 Euro begleichen.
Nun meine Frage: Ist das so rechtens? Dass Person A den Rückversand der Waren selber zahlen muss (Warenwert unter 40 Euro) verstehe ich ja, aber darf Beate-Uhse die Ursprünglichen Versandkosten in Rechnung stellen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
Ben