Darf Beate-Uhse die Versandkosten abwälzen?

Hallo zusammen,

folgender natürlich rein hypothetischer Fall:
Person A bestellt beim Versandhaus Beate-Uhse.de Waren im Wert von ca. 36 Euro. Inklusive Versandkosten (ca. 6 Euro) kommt ein Betrag von ca. 42 Euro zustande. Person A bestellt die Ware per Rechnung und erhält das Paket. Da ihm die Ware nicht zusagt, schickt Person A die Sachen wieder zurück und denkt, damit wäre alles erledigt. Nach zwei Wochen bekommt Person A nun eine Mahnung, er müsse noch die Versandkosten in Höhe von ca. 6 Euro begleichen.

Nun meine Frage: Ist das so rechtens? Dass Person A den Rückversand der Waren selber zahlen muss (Warenwert unter 40 Euro) verstehe ich ja, aber darf Beate-Uhse die Ursprünglichen Versandkosten in Rechnung stellen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß
Ben

Hallo,

das ist rechtlich umstritten. Vermutlich muss die BRD das BGB auf Grund von EU Vorgaben entsprechend anpassen. Im Moment aber nicht zu 100% eindeutig bzw. nicht im Gesetz festgeschrieben.

Nun meine Frage: Ist das so rechtens? Dass Person A den
Rückversand der Waren selber zahlen muss (Warenwert unter 40
Euro) verstehe ich ja, aber darf Beate-Uhse die Ursprünglichen
Versandkosten in Rechnung stellen?

Gruß

S.J.