Darf bei Harz IV das Sparbuch der Enkelochter

Hallo , meine Tochter muss in Ihrer Elternzeit leider auch Leistungen von Harz IV beanspruchen .
Ihre Arbeitsstelle kann sie erst wieder in 12 Monaten aufnehmen , da wir keinen Kindergartenplatz bekommen . Nun haben wir alles beim Amt ausgefüllt , da wollte man natürlich wissen was unsere Tochter hat . Sie hat keinerlei Einkommen und lebt nur von dem geringen Einkommen des Freundes . Unsere Enkeltochter hat aber nun ein Sparbuch , wo Omas , Opas und Eltern zu allen anlässen mal immer was eingezahlt haben . Darf das Amt verlangen , das dieses Geld erst aufgebraucht werden muss ?
Vielen Dank schon Mal , MfG Ullrich