… Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Kunde bringt ein Satz Bremsscheiben + Bremsbeläge
mit zu seiner Werkstatt. Diese Teile möchte er dort einbauen lassen. Darf hier die Gewährleistung von der WS ausgeschlossen werden?
Meines Erachtens muß hier eine gesonderte Vereinbahrung zwischen beiden Parteien getroffen werden, da die Teile u.U. von unbekannten Herstellern sind und evtl. minderwertig sind. Auf die verrichtete Arbeit alleine muß die WS Gewährleistung in jedem Falle übernehmen, sofern sie den Auftrag angenommen hat.
renaultoldie
Das kann ich dir auch nicht genau sagen, wie es rechtlich sich verhält. Bei uns in der Werkstatt wird auch darauf hingewiesen das mitgebrachte Teile der Kunde bei Garantiefall selbst raklamieren muss.
Gruß Fritz
Hallo,
Kunde bringt ein Satz Bremsscheiben + Bremsbeläge
mit zu seiner Werkstatt. Diese Teile möchte er dort einbauen
lassen. Darf hier die Gewährleistung von der WS ausgeschlossen
werden?
die Gewährleistung auf was genau? Es dürfte sich hier um einen Dienstvertrag handeln. Bei solchen kennt schon das Gesetz keine Gewährleistung.
Gruß
S.J.
Guten Tag
ja und nein,
viele werkstäätten habe zuzeit solsche probleme. viele wollen garnicht damit zutun haben viele wie ich, schreibe auf die Rechnung für mitgebrauchte teile übernehme ich keine garantie aber für die arbeit schon.
aber noname teile aus internet gekaufte will ich auch wie jeder andere nicht zutun haben
liebe grüße
cherry
Für die Teile ja, für die Arbeit nicht.
Gruss
W.A.
hallo tom7up,
auf die arbeitsleistung sollte der anspruch bestehen. schwierig ist aber die beweislast, wenn nach der reparatur ein defekt auftritt…
mehr kann ich dazu leider nicht sagen. gruß
candy**66
Hallo,
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal, das der Verbauer der Eratzteile die Gewährleistung"DER ERSATZTEILE" ausschliessen kann, weil diese ja mitgebracht worden sind.
Aber auf seine Arbeit müßte er eigentlich Gewährleistung geben müssen.
Sollte aber das Teil und nicht die Arbeit einen Mangel aufweisen, dann glaube ich müssen Sie sich bei selbst um die Gewährleistung des Artikels kümmern.
Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich einen Juristen befragen, weil sich meine Aussage nur um meine eigene Meinung handelt!
Gruß,
Holger