Darf Beleidigung gefilmt werden - bei bereits laufendem Prozess

Hallo,

Angenommen:
Familie Muster wohnt in einem Mehrparteienhaus und wird dort mit seiner Familie massiv von einer Nachbarin (N) belästigt. Frau N hätte auch vom Gericht die Anordnung erhalten, KEINEN Kontakt zur Familie Müller zu suchen (inkls. massiver Strafandrohung).

N würde diese Anordnung missachten.
Gehen wir davon aus, dass die Belästigungen sich nicht nur auf das Wohnhaus begrenzen, sondern N Herrn Müller auch an alltäglichen Plätzen wie z.B. Arbeit / Hobby aufsucht. Bei diesen Besuchen würde Sie nicht nur Herrn Müller sondern auch seine Mitmenschen mit dem Handy filmen und beleidigen. Weitere Strafanzeigen deshalb wären bereits gestellt worden und von den Mitmenschen wäre KEINE „Reizung“ ausgegangen (sitzend im Büro oder der Kneipe - N kommt und beleidigt unvermittelt).

Wäre es rechtlich erlaubt, N z.B. mit dem Handy OFFEN und SICHTBAR zu filmen, um evtl. Beweise in der Hand zu haben? Oder macht man sich hiermit selbst Angreifbar / Strafbar?

Gehen wir davon aus, dass jeder Besuch sowieso schon handschriftlich fixiert würde.

Vielen Dank für eure Infos!

LadyN

Nicht wenn man selbst eine Straftat (oder vergleichbares) mit Handy aufnimmt.

Kneipe verstehe ich noch, aber wie kann die Person in der Firma, im Büro auftauchen ? Ist da „Tag der offenen Tür“ ?

Hallo duck,

danke für die Rückmeldung.

Bzgl. des Büros wäre dann natürlich vorausgesetzt, dass das Büro im Erdgeschoss und von der Straße direkt einsehbar ist. Der Gehweg würde direkt vor dem (geöffneten) Fenster vorbeiführen. Wobei auch ein schließen aufgrund der angenommenen Lautstärke nicht helfen würde.

N würde sich somit also im öffentlichen Raum bewegen.
Durch den Bürobetreiber kann hier kein direktes Hausrecht o.ä. ausgeübt werden.

Schöner Gruß

LadyN