darf der arbeitsscheue Berufs-Hartzi, der, um weiterhin Hartz IV zu kassieren, unvorteilhafte Bewerbungen versenden, um nur ja nicht wieder ins Berufsleben wechseln zu müssen?
egal unter welchem gesichtspunkt - klare antwort: nein!
findige betreuer in den argen (oder optionsdingern) lassen sich von zeit zu zeit doch gerne mal die bewerbungen vom ag zeigen/schicken bzw. fragen telefonisch beim ag nach, wie sich der debütant denn so gezeigt hat beim bewerbungsgespräch.
da kommen dann auch gerne mal solcherne dinge ans tageslicht wie die eines fliesenlegers, der bei einem vorstellungstermin gleich äußerte, er würde hier ja gerne vollzeit arbeiten, wolle aber nur darauf hinweisen, daß er kaputte knie und nervenlähmungen in den händen hätte (was nicht stimmte, der kerl war kerngesund).
alles klaro?