Darf Bildungspoltik Bundessache werden?

Hallo!
Ich habe mir die Frage gestellt, ob es zulässig wäre, wenn die Bildungspolitik Bundessache würde und dieser auch zentrale Abschlüsse einführen könnte oder ob dies nach Art.30 GG verfassungswidrig wäre. Dabei bin ich zu keiner entgültigen Lösung gekommen und würde mich daher freuen, wenn ihr mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen könntet.
Vielen Dank schon mal und Liebe Grüße golfgut

Ich habe mir die Frage gestellt, ob es zulässig wäre, wenn die
Bildungspolitik Bundessache würde und dieser auch zentrale
Abschlüsse einführen könnte oder ob dies nach Art.30 GG
verfassungswidrig wäre.

Nein, das wäre nicht verfassungswidrig, denn über eine solche Aufgabenübertragung müsste ja der Bundesrat - also die Länder mitentscheiden.
Da die Kultushoheit gemäß dem Bundesverfassungsgericht aber als „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“ anzusehen ist müsste eine solche Kompetenzübertragung auf den Bund meiner Auffassung nach wohl mit einer gleichwertigen Kompetenzübertragung vom Bund auf die Länder einhergehen.

Gruß Andreas

Hallo

Ich habe mir die Frage gestellt, ob es zulässig wäre, wenn die
Bildungspolitik Bundessache würde und dieser auch zentrale
Abschlüsse einführen könnte oder ob dies nach Art.30 GG
verfassungswidrig wäre. Dabei bin ich zu keiner entgültigen
Lösung gekommen und würde mich daher freuen, wenn ihr mir bei
der Beantwortung dieser Frage helfen könntet.

Sagen wir es mal so: Da es Art. 30 GG gibt, wird es nicht dazu kommen können, dass die Bildungspolitik (du meinst vermutlich vor allem Schul- und Hochschulpolitik) in die Zuständigkeit des Bundes übergeht. Denn die Gesetzgebung ist in unserer Staatenföderation namens BRD nun einmal auf allen Rechtsgebieten von vornherein Sache der Gliedstaaten, soweit nicht nach Art. 73 und 74 GG ausdrücklich ein Gesetzgebungsrecht des Bundes besteht.

Was es auf allen anderen Rechtsgebieten an Einheitlichkeit in Deutschland gibt, beruht daher oft auf einer durchaus freiwilligen Vereinbarung der Länder.

Es bedürfte somit einer Änderung des Grundgesetzes, um die Bildungspolitik in die Zuständigkeit des Bundes zu überführen. Die Länder werden das nicht ohne ausgleichende Übertragung von Kompetenzen auf anderen Gebieten hinnehmen wollen.

Der Föderalismus hat in Deutschland eben einen hohen Stellenwert, weil wir mit dem einzigen Versuch der letzten 2000 Jahre, einen deutschen Zentralismus zu installieren, in den Jahren 1933-45 (auch in der Bildungspolitik) nicht wirklich glücklich geworden sind.

Gruß
smalbop

Vielen Dank für die schnellen Antworten! LG golfgut