Hallo, hab mal wieder ne Frage zum Thema Arbeitsrecht (wieder bezüglich eines Friseurs). Mein freund hat am Sonntag seine Prüfung, Dauerwelle, und seine Chefin lässt ihn jetzt nicht üben, sie gibt ihm weder Urlaub (obwohl sie dies vor 2Monaten bei der anderen Auszubildenen 2 Wochen gemacht hat- er bekommt nicht mal einen Tag), zudem lässt sie ihn nicht üben und sagt : wenn kunden kommen musst du die bedienen. Er hat also somit nicht die Möglichkeit sich auf die Prüfung vorzubereiten. Ist das denn überhaupt rechtlich korrekt oder kann man da irgendwas machen???
Vielen Dank schonmal falls da jemand genaueres weiß…
Lg 
Hallo,
die Chefin muss ihm die Zeit und die Möglichkeit zum Üben geben. Auf Urlaub oder einen freien Tag hat man keinen Anspruch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Chefin verlangt von ihm dass er seine Arbeit korrekt
erledigt. Da ist sie sicher im Recht.
Ich würde mich an die Arbeiterkammer wenden, dort erhälts
du sofort eine detaillierte Auskunft ob die Chefin in am
Üben hindern kann. Meiner Meinung nach kann er in der
Arbeitszeit nur üben, wenn er mit der Chefin eine
Vereinbarung trifft.
Okay vielen Dank schonmal, d.h. Möglichkeit also die Sachen die er braucht, und Zeit auch während der Arbeitszeit? Weil sonst würde das ja auch heißen er könnte in seiner Freizeit nachts um 12 noch üben…
Lg
Arbeitszeit = Ausbildungszeit, er macht seine Ausbildung während der normalen Arbeitszeit
Okay vielen Dank schonmal, d.h. Möglichkeit also die Sachen
die er braucht, und Zeit auch während der Arbeitszeit? Weil
sonst würde das ja auch heißen er könnte in seiner Freizeit
nachts um 12 noch üben…
Lg
Sorry kann dir leider nicht weiterhelfen
Hallo, hab mal wieder ne Frage zum Thema Arbeitsrecht (wieder
bezüglich eines Friseurs). Mein freund hat am Sonntag seine
Prüfung, Dauerwelle, und seine Chefin lässt ihn jetzt nicht
üben, sie gibt ihm weder Urlaub (obwohl sie dies vor 2Monaten
bei der anderen Auszubildenen 2 Wochen gemacht hat- er bekommt
nicht mal einen Tag), zudem lässt sie ihn nicht üben und sagtwenn kunden kommen musst du die bedienen. Er hat also somit
nicht die Möglichkeit sich auf die Prüfung vorzubereiten. Ist
das denn überhaupt rechtlich korrekt oder kann man da
irgendwas machen???
Vielen Dank schonmal falls da jemand genaueres weiß…
Lg
Hallo sirid,
vorweg ganz wichtige Frage: Auf einem Sonntag Prüfung?Was ist denn da los? Oder ist das eine Meisterprüfung? Na gut, darum gehts ja auch nicht. Mit Arbeitsrechtlichen Fragen kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus(sorry) ABER: Auf jeden Fall müsst ihr euch irgendwo erkundigen was da Sache ist, denn: So gehts nicht. Jeder hat das Recht für seine Prüfung zu büffeln. Das wär ja noch schöner. Googelt doch mal unter arbeitsrecht oder bei der IHK. Da findet ihr bestimmt Rat! Notfalls gibts da doch auch ne Service- Hotline. Kann es außerdem sein, dass die Chefin deinen Freund nicht leiden kann, sprich: Ist da im Vorfeld was schief gelaufen? kann natürlich sein, das die Chefin sich nun an deinem Freund rächen möchte( Ob es sich da um Mobbing handelt, ist eine andere Frage). Nun, auf jeden Fall hoff ich das Euch geholfen werden kann und deinem Freund viel Glück bei der Prüfung 
Gruß Flo
Hallo,
okay trotzdem danke schonmal. Ich denke wir werden mal bei der Innung anrufen. Die Prüfungen sind immer sonntags, weiß auch nicht warum aber anscheinend ist das bei Friseuren so 
Und ja, die Chefin trägt da ihr Problemchen mit ihm auf diese Weise aus, es stört sie nämlich, dass er danach nicht weitermachen will , sondern Abitur. Nur weiß ich auch nicht, was man bei Mobbing machen kann. Vor allem dürfte es immer schwer sein sowas nachzuweisen.
Ich schau auch mal bei der IHK nach.
Also danke danke 
Liebe Grüße
Sirid
Hallo sirid,
ein AZUBI ist NICHT zum „arbeiten“ im Sinne von Kunden bedienen (wie in diesem Fall) in der Firma, sondern ausschliesslich zum LERNEN!
Eigentlich sagt der Satz schon alles, aber trotzdem etwas ausführlicher.
Wenn dein Freund Kunden bedient, dann ist es ja für ihn in sofern ein Übungsstück, an dem er seine Fertigkeiten als angehender Frisör festigen und ausbauen kann. Es sei denn, er ist dort als Putz-und Aufräum-Azubi angestellt 
Falls er noch „alten“ Urlaub hat, welcher dringlich genommen werden muß, aufgrund von sonstigem Verfall, so muß die Chefin diesen gewähren.
Ansonsten nicht.
Falls Du nun das theoretische Lernen meinst, so muß er dies auch in seiner Freizeit machen. Er kann sich also nicht einfach hinsetzen in der Firma während der regulären Arbeitszeit und Frisörlehrbücher lesen etc.
Nachschlagen zu gerade benötigten Themen jedoch darf er!
Auch ist das führen (schreiben) des Ausbildungsnachweisbuchs in der Firma und in der Arbeitszeit rechtens.
Das von Seiten der meisten kl. Firmen gern die Azubis als billige Arbeitskraft benutzen ist bekannt.
Wehren gegen Ausbildungsmängel kann man sich sehr wohl, indem man sich bei der Innung (hier FrisörInnung) erkundigt und wenn berechtigt dort Beschwerde ein reicht. Am besten in schriftlicher Form und per Einschreiben mit Rückschein oder selbst Abgabe mit Empfangsbestättigung.