Darf d. Mieter die Heizung aufdrehen?

Hallöchen Leute. Wir haben mal eine Frage zum Mietrecht und hoffen Ihr könnt uns weiter helfen!
Wir sind 3 Mietparteien im Haus und teilen uns die Waschküche im Keller somit auch die Abrechnung der Heizung.Nun ist der neue mieter der meinung, die Heizung in der Waschküche immer voll aufzudrehen und Türe hinter sich zuschließen! Wir haben ihn mehrmals erklärt das die wäsche dadurch nicht trocken wird und er das Gegenteil erziehlt, ebenfalls dadurch noch Schimmel an den wänden hervorruft.Aber leider ignoriert er das und ebenfalls auch die Gespräche mit unseren Vermieter.Wir sind seit Jahren so verfahren das wir die türe zur waschküche offen gehalten lassen haben.
Nun die Frage: müssen wir die abrechnung zahlen obwohl wir den Vermieter mündlich gesagt haben, dass wir dies nicht zahlen?!

Ich danke Euch im Vorraus für die Antworten!

Bitten Sie den Vermieter einen „Behördenkopf“, der eine z.B 10 ° übersteigende Einstellung der des Heizkörpers undmöglich macht, zu installierre. Sollte der manipuliert werden, kann der Vermieter den Heizkörper abnhängen lassen und der Spuk ist vorbei. Gegen Dummheit ist leider kein Kraut gewachsen.

Hallöchen,

bin der festen Meinung, Ihr müsst zahlen, da Ihr nichts schriftliches habt. Macht einen Brief an den neuen Mieter fertig, Euren Vermieter in Kopie. Auf der Kopie des Vermieters macht auch klar, dass wenn die nächste Nebenkostenabrechnung kommt, Ihr nicht bereit seid, dafür zu bezahlen (bisserl dick auftragen).

Denke mal, dass der Vermieter dann mehr Druck auf den Mieter ausüben wird, weil er sonst Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber wie gesagt, immer alles schriftlich. Mündlich gilt nicht.

Hallo,

also mein Tipp, richtet euch schriftlich an den Mieter, kopiert die Dokumente und dann habt ihr im Zweifelsfall was in der Hand (am Besten auch den Vermieter unterschreiben lassen und davon in Kenntnis setzen). Gerade bei so einer gemeinsamen Abrechnung ist es sonst schwierig das Problem zu klären wenn dann mal die Abrechnung kommt.
Desweiteren könntet ihr ja mit eurem Vermieter reden, dass er zum Beispiel eure Waschküchenregelung in die Hausordnung aufnimmt. Der muss der neue Mieter so weit ich weiß dann auch innerhalb von drei Monaten zustimmen. So handelt es sich dann, wenn euer Nachbar sich weiter so verhält, um einen Verstoß gegen die Hausordnung, was die Aufteilung der Abrechnung rechtlich vereinfachen sollte.
Grüße Spykidsgirl

Hallo auch!

Rein rechtlich: Das hat nichts damit zu tun „obwohl wir den Vermieter mündlich gesagt haben, dass wir dies nicht zahlen“ - zunächst einmal sind die tatsächlich entstandenen Heizungs-/Betriebs-Kosten für die Gemeinschaftsflächen zu zahlen.

Wenn nachweisbar einer der Mieter besondere Mehrkosten verursacht hat, z.B. dadurch dass er den Waschkeller unnötig überheizt, dann wäre er ggf. zivilrechtlich von dem/den Geschädigten auf Schadenersatz zu verklagen. M.E. wäre das viel Wind (und hohes Kostenrisiko) mit geringen Erfolgsaussichten (Beweislast des Geschädigten!).

Anstatt das kostenverursachende Verhalten des einen Mitmieters auf den Vermieter abwälzen zu wollen, wäre es m.E. viel vernünftiger, den Vermieter z.B. zu bitten den Thermostatregler am Waschkeller-Heizkörper zu entfernen, dann wären solche unvernünftigen Spielchen eben gar nicht mehr möglich.

Gruß Rudi

Fordern Sie den Vermieter auf, das Ventil am Heizkörper zu entfernen, dann kehrt Ruhe ein.

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Heizkörper keine Messeinrichtung hat und der Verbrauch allen Mietern angerechnet wird. Sie könnten aber auch vorschlagen, dass der Verbrauch in der Waschküche erfasst und dem Mieter berechnet wird, der den Heizkörper ständig nutzt.

Sie sollten aber bedenken, dass Sie nichts in Eigenmacht unternehmen dürfen. Dafür ist einzig Ihr Vermieter zuständig.

Übrigens hat dies nichts mit Mietrecht zu tun, dass ist wohl eher eine Streitbasis unter Nachbarn, richtig?

Hallo, den mieter gemeinschaftlich auffordern, das zu unterlassen, evtl. inkl. vermieter, oder den vermieter bitten den Heizkörper abzuklemmen.
Der Heizk. ist bestimmt dazu da die Waschküche frostfrei zu halten und mehr nicht.

MFG Reher

Hallo,
es gab bereits ein Gespräch zwischen Vermieter und uns. Es wurde vom Vermieter ausdrücklich verboten die Heizung nicht anzumachen. Leider hielt das nur 1 Woche an.
Wir zwei parteien werden jetzt was schriftliches aufsetzen und ebenfalls den Vermieter bitten das Ventil vom Heizkörper zu entfernen.

Wir danken für die Antwort

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

mein erster gedanke wäre u.a., wenn das nur mündlich dem vermieter mitgeteilt wurde, dann sollte das auf alle fälle auch in schriftlicher form gemacht werden.

hast du vor, deinen betrag auch ins forum zu stellen? die meinungen von anderen hierzu würde mich selbst interessieren.

wohne ebenfalls in einem 3-parteien-haus und wenn ich in der vergangenheit probleme hatte, die den vermieter betroffen haben, habe ich mich vom mieterbund beraten lassen (da ich beim mieterbund mitglied bin).

Leider prallen bei euch die unterschiedlichen Meinungen aufeinander, sehr bedauerlich bei nur 4 Parteien.
Nun zur Sache:
Die Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen wie Heizung, Wasser, Licht werden durch die Mieter geteilt, anteilig zur m² Zahl der Wohnung. Hierbei spielt es keine Rolle wer mehr oder weniger verbraucht. Wenn dort eine Heizung vorhanden ist kann es nicht verboten werden diese zu nutzen, ob es sinnvoll erscheint oder nicht. Auch eine nachträgliche Entfernung oder Stillegung des Heizkörpers ist nicht gestattet, da dieser als Einrichtung zum gemieteten Objekt gehört.
Ihr Vermieter würde da jeden Prozess verlieren.

Gruß -connection-

Hallo,

also ich glaube das ihr da nicht viel ausrichten könnt, als euren Mieter immer wieder drauf hinzuweisen es zu unterlassen und immer wieder die Heizung im Keller zu kontollieren und auszustellen.
Ich vergleiche das mit der Treppenhausbeleuchtung. Da wird die Stromrechnung auch durch alle Parteien geteilt. Hierbei wird auch nicht gezählt, wer wie oft im Flur das Licht anmacht.
Vielleicht hilft es ja, wenn ihr mit eurem Vermieter redet und der wiederum mal den verursachenden Mieter versucht nahezulegen, dass wenn er sein Verhalten fortsetzt er zu min. 50% der allgemeinen Heizkosten aufkommen muss. Vielleicht lässt er es dann. Oder euer Vermieter versucht es mit einer neuen Hausordnung?
Sind zwar nicht die besten Lösungen aber vielleicht ein Versuch. Aber im Endeffekt denke ich, dass ihr nicht viel verhindern könnt.
Gruß Lena

Hallo,

teilen Sie Ihrem Vermieter und der Mietpartei mit, dass Sie bis zur Klärung des Sachverhaltes die Waschküche nicht mehr zum Wäschetrocknen nicht mehr benutzen und somit auch keine Kosten tragen. Fordern Sie Ihren Vermieter auf, dass er hier Abhilfe schafft, er kann zum Beispiel die Heizung mittels eines blockierten Ventils, was nur eine bestimmte Gradzahl zuläßt versehen.

MfG P. Kunze

Hallo,
das Miteinander zwischen Euch wird nicht durch das Mietrecht definiert, sondern durch das Zivilrecht…Dem Vermieter ist es egal, wie Ihr miteinander könnt…da kann ich leider nicht mehr zu sagen…
MfG

Hier sollte der Vermieter Euren Mitbewohner SCHRIFTLICH!!! auffordern dies zu unterlassen.
Da es sich hier um einen Gemeinschaftsraum handelt
werden auch die Kosten von allen getragen.
Vielleicht solltet Ihr mit Absprache des Vermieters, bitte immer schriftlich festhalten, das Thermostat entfernen. Aber nur wenn keine Gefahr von Frostschäden zu befürchten ist. Mündliche Absprachen werden im Zweifel von keinem Gericht anerkannt.

LG

Hallo nettenachbarin,
eine mündliche Aussage reicht grundsätzlich nicht aus.
Bei Streitigkeiten ist es wichtig ein Protokoll zu erstellen u. dies dem Vermieter zukommen lassen.
In eurem Fall heißt dies, dass ihr hier erst einmal ein Protokoll erstellen solltet wann der Nachbar den Trockenkeller nutzt u. die Heizung voll aufdreht.
Wenn die anderen Parteien den Keller nutzen, gehe ich davon aus, dass sie den Keller wie bisher nutzen.
Dokumentiert bitte auch die Gespräche mit dem Nachbarn u. Vermieter.
Wenn ihr das gemacht habt, geht das Protokoll mit Unterschrift der anderen Parteien, schriftlich an den Vermieter mit der Bitte diesen „Mangel“ abzustellen.
Wenn nach zweimaligen Aufforderungen der „Mangel“ nicht abgestellt ist, d. h. der Nachbar bleibt uneinsichtig, könnt ihr den Vermieter schriftlich dahingehend informieren, dass ihr nicht die zusätzlich enstandenen Heizkosten durch den Nachbarn bezahlt.
Es ist wichtig das ihr diesen Ablauf einhaltet. Denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, habt ihr so die besseren Karten.
Auch nachdem ihr den Vermieter angezeigt habt, dass ihr die Kosten nicht übernehmt, muß das Protkoll weiter geführt werden.
Ich hoffe, für euch, dass es nicht soweit kommt u. der Nachbar Einsicht zeigt.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike

Sicher richtig ist, dass eine höhere Raumtemperatur auch mehr Feuchtigkeit der Luft aufnehmen kann.
Das Offenlassen der Waschküchentüre transportiert diese Feuchtigkeit vermutlich nur in den restlichen Keller.
Abrechnen kann der Vermieter die zusätzlichen Energiekosten mit allen Parteien.

Hallo,
ehrlich gesagt, kann ich euch da keine genaue Auskunft geben. grundsätzlich isz es so, das wenn die Heizung vorhanden ist, sie natürlich auch genutzt werden kann.
Das wird also eine heikle Angelegenheit,weil selbst bei einem Rechtsstreit nachgewiesen werden muß, das der neue Nachbar die Heizung aufgedreht hat. ich würde da auf jedenfall mal mit einem Anwalt sprechen, in wie weit man da was machen kann.

Gruß
Daylighter