Darf das Arbeitsamt an mein Harz4 ran?

Ich habe gestern Post vom Arbeitsamt bekommen, das ich eine Alg1 Rückzahlen soll weil mir zuviel gezahlt würde.
Wegen Sperrzeit was ich bist gestern noch nicht wusste!!!

Die Frage ist jetzt ob Das Arbeitsamt wenn ich jetzt nicht zahlen sollte sondern in widerspruch gehen an mein Harz4 ran wenn ich es am 13.01.13 wieder beantrage?

Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen

Danke im vorraus!!!

Hallo,
ich habe ein wenig Probleme beim verstehen der Frage, und kann daher nicht genau Antworten.
Im Prinzip geht es das zuviel bezahlte Beträge zurück gezahlt werden müssen.
Aber jetzt mein Problem.
Wenn eine Sperrzeit vorliegt bekommt man doch kein Geld? Was soll man da zurück zahlen?
Um diese Frage richtig zu beantworten, brauche ich das noch beantwortet, denn es kommt immer auf die Umstände an.
Auch vom Hartz VI dürfen sie Geld einbehalten.
LG
glaub nicht alles

die Sperrzeit war vom 13. Juni 2012 bis 3 Juli 2012 (3Wochen wegen zuspäten bewerben)
und die zweite sperrzeit 13 Juli bis 26 Juli 2012 (2Wochen wegen keine eigen Bemühung vorgezeigt was nicht war ist) jedenfalls haben die das nicht angefortet!

und der Bescheid habe ich erst am 15 November 2012 bekommen.

und seid den sept. 2012 auf Hatz4 umgestiegen und dann ab den 11.10.2012 angefangen bei Amazon zuarbeiten!

Und jetzt kommen die an das ich das alles zurückzahlen soll weil ich kein anrecht darauf hatte wegen der Sperrzeit was ich bis zum 15 November noch nicht mal wusste davon! sind ca. 700€ was ich zurück zahlen muss!

Hoffe du kannst mich jetzt verstehen!!

Hallo,
ja jetzt ist es verstanden, es handelt sich um sogar zwei Verstöße.
Ja die Rückvorderung ist leider ok so wie ich es verstehe, und das Amt kann und wird es auch zurück holen.
Sie werden eine Rückzahlung in Raten vor nehmen, das ist Ihr Recht es so zu machen.
Viel Glück trozdem.
LG
glaub nicht alles

Danke für die info aber dürfen die dann Später an mein harz4 ran wenn ich nicht zahlen sollte wenn ich in widerruf gehe und dann später?

Dankie:smile:

Hallo,
Hartz schützt nicht vor Rückzahlung, das weiß ich sehr genau, weil in meiner Familie es schon zwei mal passiert ist. Zuviel gezahltes Geld muß auch bei Hartz 4 zurück gezahlt werden, und wenn es monatlich 50 Euro sind.
LG glaub nicht alles

Nein, die Rückzahlung wird mit einer Zahlungsaufforderung zurückgefordert.