Darf das Arbeitsamt eine Sperrzeit einleiten wenn es nicht der letzte Arbeitgeber War

Hallo zusammen ! Ich hoffe das man mit hier weiter helfen kann . Mein Mann hat damals einen aufhebungs Vertrag unterschrieben damit er die Firma wechseln konnte was auch dann reibungslos funktioniert hat nach ca 6 Monaten in der neuen Firma ist mein Mann sehr krank geworden und wurde nach langer Krankheit gekündigt ( da hatten wir noch Ansprüche auf krankengeld) nach dem das von der Krankenkasse Auslief da es meinem Mann besser ging meldete er sich arbeitslos und die haben uns jetzt eine Sperrezeit gegeben da mein Mann einen aufhebungs Vertrag unterschrieben hatte ( was aber nicht der letzte Arbeitgeber War! ) können die das so einfach machen ist das erlaubt und was können wir jetzt noch machen ??

Nein, das können sie nicht und haben sie sicherlich auch gar nicht gemacht.
Da muss was anderes vorliegen.

Legt Einspruch ein oder schildere den ganzen Sachverhalt.

Der Auflösungsvertrag (wie Eigenkündigung) hat doch hier gar keine Bedeutung, weil man ja nicht gleich arbeitslos war sondern ganz normal beim 2. Arbeitgeber gearbeitet hatte. Man hatte lediglich den Arbeitgeber gewechselt. Und ob mit Frist oder mit Auflösungsvertrag früher, man hat schlicht die Stelle gewechselt.

Und der 2. hat dann nach Krankheit gekündigt.

Und deshalb verstehe ich nicht die Sperrzeit mit Hinweis auf Eigenkündigung beim 1. Arbeitgeber.

MfG
duck313

Danke für deine schnelle Antwort. Wir denken auch das da ein Fehler ist und haben um 14 Uhr heute einen Termin und dann werden wir hoffentlich schlauer sein . ( wir hoffen das es Eine Verwechslung war)