Darf das der Vermieter?

Hallo,

ich habe kurz eine frage.
Und zwar mussten wir wegen Schimmel aus unserer Wohnung raus. Der Grund dafür war eine Wasserleitung die vor einem Jahrkaputt gegangen ist seit dem ist immer wieder wenn das Wasser in der Küche angemacht wurden Wasser hinter die Küche gelaufen. Nach dem wir da 3 Wochen wohnten haben wir dies aber bemerkt.

Jetzt ist es so das unser Vermieter der meinung ist wir sollen Miete in höhe von 350 zaheln. WEnn man es aber aud die Qm ausrechnet wären es nur 283,49 € muss ich da jetzt die Miete trotzdem zahlen wie er das will?

Es ist ebenfalls der Meinung das wenn wir das nicht machen das wir uns da was neues suchen können. Können wir da verlanjgen das er sich drum kümmert und die ganzen kosten dafür trägt? Da wir ja nix dafüren können. Besagen sogar gutachten.

Und das letzte dazu.

Die Wohnung sollte im Februar wieder Fertig sein jetzt ist es aber so das Februar ist und wir wohl vor April nicht wieder in unsere Wohnung können. Kann ich da die Miete jetzt noch Kürzen und Ihn in Verzug setzen oder muss ich das einfach hinnehmen?

danke im Vorhinein

Hallo,

ich habe kurz eine frage.

Und zwar mussten wir wegen Schimmel aus unserer Wohnung raus.
Der Grund dafür war eine Wasserleitung die vor einem
Jahrkaputt gegangen ist seit dem ist immer wieder wenn das
Wasser in der Küche angemacht wurden Wasser hinter die Küche
gelaufen. Nach dem wir da 3 Wochen wohnten haben wir dies aber
bemerkt.

Jetzt ist es so das unser Vermieter der meinung ist wir
sollen Miete in höhe von 350 zaheln. WEnn man es aber aud die
Qm ausrechnet wären es nur 283,49 € muss ich da jetzt die
Miete trotzdem zahlen wie er das will?

was steht im Mietvertrag??

Es ist ebenfalls der Meinung das wenn wir das nicht machen
das wir uns da was neues suchen können. Können wir da
verlanjgen das er sich drum kümmert und die ganzen kosten
dafür trägt?

im Mietvertrag muss stehen,nettomiete plus nebenkosten, das muß bezahlt werden
dem Vermieter muss schriftlich folgendes mitgeteilt werden und man sollte ihn fragen…wie lange dauert die Reperatur der Küche?Wer die Kosten für eine neue Wohnung in der Zeit zahlen muss,weiss ich nicht

Da wir ja nix dafüren können. Besagen sogar

gutachten.

Und das letzte dazu.

Die Wohnung sollte im Februar wieder Fertig sein jetzt ist es
aber so das Februar ist und wir wohl vor April nicht wieder in
unsere Wohnung können. Kann ich da die Miete jetzt noch Kürzen
und Ihn in Verzug setzen oder muss ich das einfach hinnehmen?

danke im Vorhinein

hallo,
hier gibt es bestimmt Experten,die mehr ahnung haben

lisa

Hallo,
da die Angelegenheit zu speziell ist, solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht befragen oder beim Mieterverein.

Freundliche Grüße
Udo

Auch Hallo,

ich würde da mal zügig einen Anwalt aufsuchen oder zum örtlichen Mieterverein gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)
Gebäudeenergieberater

Also erst mal darf der Vermieter soweit ich weiß Miete verlangen wie er will aber dieße sollte sich im Rahmen des Mietspiegels halten. Aber man könnte sagen man möchte durch den Schaden eine Mietminderung das müsste er akzeptieren da ihr ja nichts dafür könnt.Naja der Vermieter müsste eine Kündigung schreiben und die 3 monate Kündigungsfrist einhalten dann muss er natürlich nicht zahlen für die andere Wohnung.
Aber man kann auch sagen damit es Gesundheitliche Folgen hat gerade in der Küche wo Nahrung zubereitet wird.Naja mit dem fertig sein da kenn ich mich nich so aus das kann ich nicht sagen!

Wenn die Wohnung für Sie zu 100 % nicht nutzbsar ist, dann können Sie im Hinblick auf die erfolgte Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter die Miete um 100 % kürzen. Liegt die zugesicherte Wohnungsgröße mehr als 10 % unter der lt. Mietvertag angegebenen Größe, können Sie die Miete um den Prozentsatz der geringern Größe kürzen und zusätzlich für die zurückliegenden Monate den zuviel entrichteten Mietzins zurückverlangen.

Hallo,

danke für die Anfrage.

Wenn Sie wegen Schimmel in der Wohnung diese verlassen mussten um die Renovierung bzw. Sanierungsarbeiten entsprechend ausführen zu lassen, so wird Ihnen Ihr Vermieter für diese Zeit eine entsprechende Ausgleichwohnung zur Verfügung gestellt haben. Diese Wohnung muss mindestens über die gleiche Quadratmeterzahl an Wohnfläche verfügen, mindestens den gleichen Austattungskomfort Ihrer eigentlichen Wohnung und darf nicht mehr kosten wir Ihre Wohnung sonst auch.
Alle anderen Kosten muss der Vermieter auf seine Kappe nehmen.
Das betrifft auch bei derartigen Maßnahmen, die Einlagerung von Möbeln, einen eventuellen Umzug in das Ausweichobjekt.

Eine Mietminderung je nach Befall der Wohnung können Sie nur für die Zeit durchsetzen, so lange der Schaden durch den Schimmelbefall nicht behoben wurde. Auch muss der Vermieter die Möglichkeit haben den Sachmangel auf seine Kosten beheben zu können. Reagiert er nicht innerhalb der genannten Frist, dann mindert man die Miete entsprechend und spätestens dann wird Ihr Vermieter reagieren. Tut er dies nicht, so können Sie vorerst auf Ihre Kosten entsprechende Handwerker mit der Beseitigung des Sachmangels beauftragen. Wenn diese erfolgt ziehen Sie die Ihnen entstandenen Kosten von der Miete wieder ab.

Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf Ihnen mitzuteilen, wann die Wohnung für Sie wieder beziehbar ist. Verweisen Sie Ihren Vermieter auf die Zusage der Nutzung der sanierten Wohnung ab Februar. Gleichzeitig können Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie Ihnen zwecks weiteren Verzugs eventuell schadensersatzpflichtig machen, da Ihnen ein erneuter Bezug Ihrer Wohnung zu einem zugesagten Termin zurzeit nicht möglich ist.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo dar Azubi,

  1. Wenn, der Vermieter für die Zeit der Reparaturarbeiten eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt hat läuft die Miete weiter.

  2. Ist die Wohnung nur eingeschränkt, oder gar nicht nutzbar muss die Miete ausgesetzt, oder entsprechend der Nutzbarkeit reduziert werden.

  3. Rechnen Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung nach. Balkone und die Flächen unter Dachschrägen werden nur zu 1/2 gerechnet.

4 Errechnen Sie die Flächenmiete aus dem im Mietvertrag angegebenen Preis geteilt durch die Fläche.

  1. Multiplizieren Sie jetzt die korrekte Wohnfläche mit der Flächenmiete, das ist die Kaltmiete.

  2. Die Mieterhöhung von 283,49 € auf 350,- € beträgt satte 23 % - das ist Wucher !
    Wenn Sie keine Vereinbarung über eine Mieterhöhung im Mietvertrag haben, ist diese Mieterhöhung nicht akzeptabel und unberechtigt.

  3. Fragen Sie Nachbarn nach deren Miete unter Berücksichtigung der Wohnungsausstattung.

  4. Suchen Sie sich mittelfristig etwas Neues. Von Ihrem Vermieter werden Sie bei dessen asozialer Einstellung nichts erwarten können. Er kann Ihnen nur fristgerecht kündigen, wenn Sie sich an den bestehenden Mietvertrag halten und z.B. eine reduzierte Miete weiter zahlen.

Beste Grüße
hardy

Hallo,

für eine Wohnung, die Sie nicht bewohnen müssen Sie gar keine Miete bezahlen. Der Vermieter muss für alle Kosten, die Ihnen durch einen Umzug entstehen/entstanden sind bezahlen. Wenn er nicht möchte, dass Sie wieder in die Wohnung ziehen, dann muss er Ihnen fristgemäß kündigen.
Ich würde in Ihrem Fall einen Anwalt einschalten.

MfG P. Kunze

Hallo,schönen guten Tag;würde die Miete Kürzen,und dann bitte zum Mieterbund die helfen ihnen.Liebe grüße anna

==Meine Antworten stehen jeweils unter Ihren Fragen==

Hallo,

ich habe kurz eine frage.

Und zwar mussten wir wegen Schimmel aus unserer Wohnung raus.:smiley:er Grund dafür war eine Wasserleitung die vor einem:Jahrkaputt gegangen ist seit dem ist immer wieder wenn das:Wasser in der Küche angemacht wurden Wasser hinter die Küche:gelaufen. Nach dem wir da 3 Wochen wohnten haben wir dies aber:bemerkt.:
Jetzt ist es so das unser Vermieter der meinung ist wir:sollen Miete in höhe von 350 zaheln. WEnn man es aber aud die:Qm ausrechnet wären es nur 283,49 € muss ich da jetzt die:Miete trotzdem zahlen wie er das will?

==Hallo! Wenn Sie eine Wohnug mieten, haben Sie ja einen Mietvertrag. DARIN steht, wie hoch die Miete ist. Haben Sie keinen Mietvertrag, kann die Miete bei (neuem) Bezug der Wohnung neu festgelegt werden==

Es ist ebenfalls der Meinung das wenn wir das nicht machen:das wir uns da was neues suchen können. Können wir da:verlanjgen das er sich drum kümmert und die ganzen kosten:dafür trägt? Da wir ja nix dafüren können. Besagen sogar:gutachten.

==Gehen Sie unbedingt zu einem Mieterschutzverein. Die können Ihnen, nach der Rechtsgrundlage Ihres Bundeslandes, exakte Auskunft darüber geben==

Und das letzte dazu.

Die Wohnung sollte im Februar wieder Fertig sein jetzt ist es:aber so das Februar ist und wir wohl vor April nicht wieder in:unsere Wohnung können. Kann ich da die Miete jetzt noch Kürzen:und Ihn in Verzug setzen oder muss ich das einfach hinnehmen?

==Sie zahlen gar keine Miete, so lange Sie nicht in der Wohnung wohnen!==

danke im Vorhinein

==Gruß
MK==

Hallo,
wenn die Wohnung wegen Schimmel unbewohnbar ist, muß der Vm die Folgekosten (z.B. Pension/Hotel) zahlen. In Eurem Fall: Sofort zum Rechtsanwalt! Diesen Rechtstreit gewinnt Ihr.
Gruß, Achim

Da ich den Sachverhalt nicht so richtig verstehe und die Darstellung des Sachverhalt nicht vollständig sein dürfte kann ich leider keine Tipps geben.

Wenden Sie sich an einen Mieterverein.

Hallo,

hast du einen Rechtschutz?

Wenn nicht, holt euch trotzdem einen Termin bei einem Anwalt, ein Beratungsgespräch kostet nicht sehr viel.
Dann seid ihr auf der richtigen Seite.
Ich frag mich, wo ihr gerade wohnt, und ob der Vermieter nicht für euch jetzt was bezahlen muß, denn ihr mußtet ja wegen schimmel ausziehen…!

Laßt euch nicht ins Boxhorn jagen, und holt euch ein Beratungstermin.

Alles Gute

Tipp von mir, geh zum Mieterschutzbund. Kostet zwar im Jahr ca 100 Euro aber es lohnt sich

Hallo,

ich habe kurz eine frage.
Und zwar mussten wir wegen Schimmel aus unserer Wohnung raus.
Der Grund dafür war eine Wasserleitung die vor einem
Jahrkaputt gegangen ist seit dem ist immer wieder wenn das
Wasser in der Küche angemacht wurden Wasser hinter die Küche
gelaufen. Nach dem wir da 3 Wochen wohnten haben wir dies aber
bemerkt.

Jetzt ist es so das unser Vermieter der meinung ist wir sollen
Miete in höhe von 350 zaheln. WEnn man es aber aud die Qm
ausrechnet wären es nur 283,49 € muss ich da jetzt die Miete
trotzdem zahlen wie er das will?

Es ist ebenfalls der Meinung das wenn wir das nicht machen das
wir uns da was neues suchen können. Können wir da verlanjgen
das er sich drum kümmert und die ganzen kosten dafür trägt? Da
wir ja nix dafüren können. Besagen sogar gutachten.

Und das letzte dazu.

Die Wohnung sollte im Februar wieder Fertig sein jetzt ist es
aber so das Februar ist und wir wohl vor April nicht wieder in
unsere Wohnung können. Kann ich da die Miete jetzt noch Kürzen
und Ihn in Verzug setzen oder muss ich das einfach hinnehmen?

danke im Vorhinein