Mal angenommen folgender Fall:
M hat von V eine Wohnung gemietet und eine Kaution hinterlegt, wie das so üblich ist. V hat bei der Sparkasse ein Mietkautionssparbuch angelegt, das auf den Namen des V läuft. Er kann sich im Bedarfsfall also an der Kaution bedienen.
M meldet private Insolvenz an. Es laufen Pfändungsverfahren gegen ihn. Er muß seine Wohnung kündigen und zu seiner Freundin ziehen.
Auch das Finanzamt ist Gläubiger.
M eröffnet dem V, daß er die letzte Miete vor dem Auszug nicht mehr zahlen kann. Der V soll doch die Miete vom Kautionssparbuch nehmen. Er macht V darauf aufmerksam, daß das Finanzamt auch das Guthaben des Kautionssparbuchs beansprüchen könnte.
Frage: Kann das Finanzamt das Kautionssparbuch pfänden? Nach Beendigung des Mietvertrages hätte M ja Anspruch auf Rückzahlung der Kaution abzüglich 1 Monatsmiete, abzüglich eventueller Kosten für diverse Reparaturen an der Wohnung.
ich MEINE ja, denn das kautionssparbuch (und das geld da drauf) gehören ja M und nicht V.
Ja, das FA kann das, wie jeder andere mit einem vollstreckbaren Titel.
Wenn ein Kto gepfändet wird, dann ist der Kontoinhaber für sein Kto nicht mehr verfügungsberechtigt. Dies kann das FA im genannten Beispiel für das Kautionskto nicht. Das Konto läuft auf den Namen des VM. Der VM hat keine Rückstände beim Finanzamt, daher kann das FA auch sein Konto nicht pfänden.
Das FA kann auch nicht das Kto des Arbeitgebers pfänden oder ein Kto einer Person die an den Schuldner noch Zahlungen zu leisten hat.
Das FA kann allerdings verfügen, dass Auszahlungen zu Gunsten seines Gläubigers nur auf ein bestimmtes Kto (des FA)erfolgen darf. Das sollte man als VM auch tunlichst beachten, da man ansonsten möglicherweise 2 x zahlen muss, 1 x an den Mieter von dem man die falsche Zahlung nicht mehr zurückbekommt und zum 2 x an das FA.
vnA
Das Konto läuft auf den Namen des VM.
das ist so nicht richtig (zumindest nicht in jedem fall). ich bin mir nicht sicher, ob es immer so ist, oder ob ich nur keine anderen fälle kenne, aber in den ca. 20 mir bekannten fällen, in denen eine bekannter (oder ich selbst) eine wohnung gemietet hat (habe), lief das kautionskonto grundsätzlich auf den namen des mieters. es ist ja auch sein eigentum und gehört nicht dem vermieter. dieses guthaben wird dann allerdings an den vermieter verpfändet. es ist jedoch immer noch im besitz des mieters. dieser bekommt auch nach wie vor alle zinsen gutgeschrieben.
wie gesagt: keine ahnung, ob es immer so ist, aber zumindest in hamburg scheint das wenigstens üblich zu sein.
Zitat aus dem UP:
V hat bei der Sparkasse ein Mietkautionssparbuch angelegt, das auf den Namen des V läuft.
vnA
Hallo, Sparbuch auf Namen des V mit Vermerk „Kaution des
Mieters XX“ wäre doch eine Lösung. Gruß