… Gläubiger Raten abgemacht hat,bei Verkauf vom Patientenstamm die Restsumme einfordern? Der Arzt,hat den Patientenstamm verkauft,da er auswandert in die Schweiz,und das Geld benötigt sich dort eine Existenz aufzubauen!Die Rückzahlung der Steuerschulden ist gewährleistet,da der Arzt eine gut bezahlte Arbeit in der Schweiz hat.
Guten Tag,
Das Finanzamt darf und muss die Restsumme einfordern, da die Ratenzahlung (also Stundung) eine Ermessensentscheidung ist.
Da ein Auswandern in die Schweiz angestrebt wird, ist hier durchaus eine Gefährdung der geschuldeten Steuern zu unterstellen da eine Vollstreckung auf schweizerischen Hoheitsgebiet nicht möglich ist.
Die Tilgung der Steuerschulden durch das vorhandene Vermögen aus dem Verkauf des Patientenstammes hat hier eindeutigen Vorrang!
Wenn der Arzt dann auch noch eine gut bezahlte Tätigkeit in der Schweiz hat, kann er seine Existenz damit ja finanzieren.
Vielen Dank für die Info.Leider ist das nicht so einfach damit gemacht,mit der neuen Arbeitsstelle,die Existenz zu finanzieren,da er ja alles abliefern muss,in Deutschland,bis auf das Existenzminimum,was ziemmlich bedürftig ist!Naja…muss er eben da durch:frowning: rubia stone
Vielen Dank für die Info.Leider ist das nicht so einfach damit gemacht,mit der neuen Arbeitsstelle,die Existenz zu finanzieren,da er ja alles abliefern muss,in Deutschland,bis auf das Existenzminimum,was ziemmlich bedürftig ist!
Die Steuern können ja im Grunde nur auf Gewinne angefallen sein und auch da hat man ja einen Grundfreibetrag. Da muss schon etwas anderes schiefgehen.
Naja…muss er eben da durch:frowning:
So ist es. Andere bezahlen ihre Steuern auch gleich.
Grüße