Die Nachberin einer Bekannten von mir hat ihren türkischstämmigen Ex-Freund wegen Stalking und anderer Vergehen angezeigt. Meine Bekannte hat dies vor der Polizei in in Fürth bezeugt.
Das zuständige Amtsgericht in Fürth hat nun den Namen und die Telefonnummer meiner Bekannten an den vermeindlichen türkischstämmigen Täter weitergegeben. Meine Bekannte wird jetzt von ihm telefonisch belästigt und auf der Strasse bezüglich ihrer Aussage bedrängt. Andere Zeugen haben diesbezüglich bereits ihre Aussage zurückgenommen.
Meine Bekannte lebt seitdem in ständiger Angst und kann nicht mehr ruhig schlafen.
Hallo,
die selbe Frage hatte ich mal, direkt bei der Polizei gestellt, ob sie die Telefonnummer weiter geben darf, weiß ich nicht mehr, aber die Adresse schon.
Finde ich zwar nicht richtig, aber so ist offensichtlich die Rechts Sprechung.
Schöne Grüße, Zori
Nein, nicht an den Täter.
höchsten an dessen Anwalt und von dem hat der Täter die Info erhalten.
Mag Dir egal sein, aber rechtlich ist das ein großer Unterscheid.
Und telefonische/persönliche Bedrohung ist eine Straftat und sollte auch angezeigt werden. So ein Täter kann deswegen auch in Haft kommen, wenn man die Zeugen nötigt, die Anzeige zu ändern oder zurückzuziehen.
MfG
duck313
In einem Rechtstaat ist das leider notwendig. Ein anonymer Zeuge wäre für eine Verteidigung ja nicht widerlegbar. Hatten wir vor 40 Jahren Mal, da war die Angst vor den Tätern noch größer, vor allem bei Polizei und Justiz selber.
@dwarswart schon wieder. Was ist es diesmal?
- Sind die korrupten Anwälte Schuld? (wie @Duck313 schon ausgeführt hat)
- Hast Du geschwänzt, als Ihr die RAF durchgenommen habt?
- ist es das leider, das notwendig oder das Rechtsstaat, das Dir nicht passt?
Gut, in diesem Fall (Ausländer) ist die Rollenverteilung Täter / Opfer ja eindeutig, oder wie?
diesmal ist es, dass du wieder unsinn erzählst. das gericht gibt eben NICHT name und telefonnummer an den täter weiter. und wenn es das nicht darf, kann es wohl denklogisch erst recht nicht der fall sein, dass das in einem rechtsstaat notwendig ist.
und wie du darauf kommst, dass wir vor 40jahren keinen rechtsstaat hatten ist allein dein geheimnis.
was das mit irgendeiner rollenverteilung zu tun haben könnte? du bist der einzige, der davon spricht.
ich hätte dir für diese postings auch gern zweimal daumen-runter gegeben, wenn das möglich wäre.
OK, ich sehe es ein. Ich hätte für manche Leser ein wenig ausführlicher Schreiben sollen und Duck zuvor zitieren müssen.
In einem Rechststaat ist ersteres leider notwendig, letzteres dann unvermeidlich.
Ein anonymer Zeuge … <-- das hatten wir vor 40 Jahren, damals wurden die Grenzen des Rechtstaates ausgelotet, nicht wenige sagen damals auch verlassen (das will ich garnicht beurteilen). Zwar haben anonyme Zeugen in begründeten Einzelfällen noch immer Gewicht, das dürfte aber bei Beziehungs- oder Nachbarstreits regelmäßig nicht der Fall sein und ist in Summe deutlich seltener als zur Zeit der RAF.
prima.