Darf das Jobcenter Beglaubigungen ausstellen

Es tritt die Frage auf, ob das Jobcenter (die ARGE) Beglaubigungen ausstellen darf?

Oder dürfen das nur Urkundspersonen, die dazu bestellt worden sind?
Ich glaube mich zu erinnern, dass das z. B. Standesbeamte (Pfarrer, Polizei, Notare) dürfen, aber doch nicht jeder Mitarbeiter eines JCs?

Wenn ja, wo steht das geschrieben … im BGB §§?
Danke für die Hilfe.
Liebe Grüße Paco

Hallo Paco,
amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtliche Einrichungen (Ämter, Kirchen).
Das Dienstsiegel erkennst Du i.d.R. daran, dass sie ein offizielles Wappen in der Mitte haben: Bundesbehörden den Bundesadler, Landesbehörden ihr Landeswappen (auch Notare), Kommunalbehörden ihre kommunalen Wappen (Berlin = der Bär), Amtskirchen ihre kirchlichen Wappen.
Es kann durchaus sein, dass auch ein Jobcenter ein solches Dienstsiegel hat, denn z.B. in Berlin gehören sie zum jeweiligen Bezirksamt.

Hallo Paco,

leider hast Du bei Deiner Anfrage nicht dazugeschrieben, ob
es sich um die Beglaubigung einer Abschfrift handelt, oder um die Beglaubigung einer Unterschrift, denn hier gelten unterschiedliche Formvorschriften, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind.

Liebe Grüße
Bernd

Hallo Bernd.
Es geht um eine grundsätzliche Diskussion.
M. M. n. darf eben nicht jeder Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst Beglaubigungen abgeben sondern nur Urkundspersonen, die dazu bestellt sind wie Z. B. Pastöre, Pfarrer, Standesbeamte, u. U. Bürgerbüromitarbeiter, Polizeibeamte. In einem Juristenforum las ich, dass wohl auch das Jugendamt über solche Urkundspersonen verfügt.
Und natürlich Notare.
Daher entsteht die Frage, ob das Jobcenter überhaupt Beglaubigungen vornehmen darf.
Was sollen die beglaubigen, dass jmd. arbeitslos ist? Das steht im Bescheid.

Alle nicht dazu bestellten Mitarbeiter usw. können m. E. nur eine Bestätigung abgeben, nach dem Motto : Für die Richtigkeit … Stempel Unterschrift.
Das ist aber keine Beglaubigung sondern eine Bestätigung.Das kann jeder leisten.

Es wurde behauptet, wenn ein Erwerbsloser/Aufstocker Fahrtkosten belegen muss, muss er seine Fahrkarte vorlegen und erhält angeblich eine Beglaubigung darüber.
M. M. n. ist das vollkommener Quatsch, denn das ist max. eine Bestätigung m. Eingangsstempel.
Ich bezweifele, dass die MAs der Jobcenter überhaupt Beglaubigungen abgeben dürfen. Mir fehlt aber die Rechtsgrundlage.

M. E. sind Beglaubigungen Kopien eines Originals, wo durch die Beglaubigung bestätigt wird, dass die Kopie exakt dem Original entspricht- also eine Abschrift ist.
Oder aber es wird unter einem Dokument (Vertrag) notariell bestätigt, dass die Unterschrift durch die betreffende Person erfolgte, d.h in dem Fall eine Unterschrift beglaubigt wird.

Danke für die sachkundige Aussage.
Liebe Grüße
Paco

hallo,

jede Behörde mit dienstsiegel darf ihre Kopien beglaubigen.
Nicht beglaubigen dürfen rechtsanwälte wirtschaftsprüfer,sachverständige etc.

§33 Verwaltungsverfahrensgesetz regelt näheres.

mfg
kaisen

Guten Tag, es ist hier die Frage was wurde genau ausgestellt, es gibt keine allgemeine regelung sondern für jede art der Bescheinigung eine spezielle und so haben auch die Arbeitsämter befugnisse. GRuß